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Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Inhalt dieser Seite
  1. Wann ist es sinnvoll zu kündigen?
  2. Warum die BU wichtig ist
  3. Kein Geld zurück bei Kündigung
  4. Wie kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  5. Alternativen zur Kündigung
  6. BU-Kündigung vermeiden: Tarife vergleichen
  7. Vertrauen Sie auf Verivox

Das Wichtigste zur BU-Kündigung

  • Eine ordentliche Kündigung ist bis zu 3 Monate vor Ablauf der Versicherungszeit möglich.
  • Werden Leistungsbestandteile ersatzlos gestrichen, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
  • Die Kündigung sollte stets schriftlich und per Einschreiben erfolgen.
  • Der Versicherungsschutz sollte stets aufrechterhalten werden.
  • Prüfen Sie Alternativen zur Kündigung, wie Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung.

Wann ist es sinnvoll, eine BU-Versicherung zu kündigen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Menschen, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Kündigen sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher nur im Notfall. Dies kann der Fall sein, wenn Sie die Beiträge auf Dauer nicht mehr zahlen können. Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen kann es sinnvoller sein, den Vertrag ruhen zu lassen oder Beiträge zeitweise zu stunden.

Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich dann lohnen, wenn der aktuelle Tarif ungünstige Bedingungen enthält. Beinhaltet der Vertrag beispielsweise die Klausel der abstrakten Verweisung, ist eine Kündigung und ein Neuvertrag zu besseren Konditionen ratsam.

Abstrakte Verweisung: Wann die BU keine Leistung zahlt

Ist in den Versicherungsbedingungen die Klausel der abstrakten Verweisung enthalten, sollten Versicherte den Vertrag dringend umstellen oder kündigen. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, im Falle einer Berufsunfähigkeit auf eine andere zumutbare Tätigkeit zu verweisen – selbst dann, wenn diese Stelle gar nicht verfügbar ist oder das Einkommen deutlich geringer ausfällt.

Die neue Tätigkeit muss zumutbar sein: Ein Chirurg kann nicht als Pfleger eingesetzt werden, aber durchaus als medizinischer Berater weiterarbeiten. In diesen Fällen müsste der Versicherer keine Leistungen zahlen, da eine berufliche Tätigkeit grundsätzlich noch möglich wäre. Der Schutzumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dadurch stark eingeschränkt.

Darum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor existenziellen Risiken. Krankheiten oder Unfälle können jeden treffen. Wer seinen Beruf aber nicht mehr ausüben kann, braucht einen Ersatz für sein Einkommen. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die finanziellen Lücken zuverlässig.

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    Berechnungsgrundlage - Jahresersparnis
    Alter: 25 Jahre / Rente: 1.000 Euro / Absicherung bis 67 / Beruf: Industriekaufmann/-frau / Ausbildung: Bachelor / Bürotätigkeit: 100% Bürotätigkeit / Nichtraucher

    Günstigster Jahresbeitrag
    Versicherer: Signal Iduna, Tarif: SI WorkLife EXKLUSIV, Monatliche Zahlung: 29,39 Euro (Jahresbeitrag: 352,68 Euro)

    Teuerster Jahresbeitrag
    Versicherer: Universa, Tarif: SBU, monatliche Zahlung: 65,48 Euro (Jahresbeitrag: 785,76 Euro)

    abgerufen 03/2025, aktuelle Tarife können abweichen

  • Kein Risiko: Unverbindlich

  • Über 8 Mio. Kunden seit 1998

Bei BU-Kündigung gibt es kein Geld zurück

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung – sie zahlt nur dann, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt. Es wird kein Kapital angespart, wie etwa bei einer Renten- oder Lebensversicherung.

Deshalb gilt: Bei einer Kündigung gibt es kein Geld zurück. Die bisher gezahlten Beiträge verfallen und stehen nicht zur Auszahlung bereit.

Kein Rückkaufswert bei reiner BU

Ein Rückkaufswert entsteht nur bei kapitalbildenden Vorsorgeversicherungen, etwa einer privaten Rentenversicherung. Wird ein solcher Vertrag vorzeitig beendet, erhält der Versicherte den Rückkaufswert – also das angesparte Kapital abzüglich Verwaltungskosten – ausgezahlt.

Bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keinen Rückkaufswert. Sie dient ausschließlich dem Absicherungsschutz, nicht dem Vermögensaufbau. Nur bei Kombiverträgen, zum Beispiel einer BU in Verbindung mit einer Kapitallebensversicherung, wird beim Kündigen der Rückkaufswert der Lebensversicherung ausgezahlt.

Beitragsrückgewähr: selten sinnvoll

Manche Anbieter werben mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr. Der Name ist jedoch irreführend. Es handelt sich in Wahrheit um zwei Verträge: eine BU-Versicherung und einen separaten Sparvertrag.

Die Rückzahlung betrifft nur den Sparanteil, nicht die eigentlichen Versicherungsbeiträge. Da die Rendite dieser Variante meist sehr gering ist, gilt sie als nicht empfehlenswert. Besser ist es, Risiko- und Sparverträge getrennt abzuschließen – das ist flexibler, transparenter und oft auch günstiger.

Wie kündige ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr bezahlen kann oder einen besseren Tarif gefunden hat, kann den Vertrag grundsätzlich kündigen – sofern keine besseren Alternativen infrage kommen. Bei einer Kündigung sollten jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden.

Fristgerecht kündigen

Eine ordentliche Kündigung ist rechtlich unkompliziert, erfordert aber das Einhalt­en der Kündigungsfrist. Diese beträgt in der Regel ein bis drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode – die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben. So liegt im Streitfall ein Nachweis über den Eingang der Kündigung vor.

Wichtig: Erst kündigen, wenn der neue Versicherungsschutz bereits gesichert ist – sonst droht eine Schutzlücke.

Außerordentlich kündigen

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Sonderfällen möglich. Dazu zählen insbesondere:

  • der Versicherer streicht oder ändert Leistungsbestandteile zum Nachteil des Kunden
  • der Versicherer erhöht die Beiträge, ohne gleichzeitig die Leistung anzupassen

In solchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist dafür beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung.

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Alternativen zur Kündigung

Wer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt, verliert einen wichtigen Vorsorgeschutz. Die Kündigung sollte daher immer wohlüberlegt sein. Eine Neuversicherung hat außerdem auch Nachteile. So wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Auch werden die Beiträge mit zunehmendem Alter teurer. Es empfiehlt sich daher, vor der Kündigung folgende Alternativen zu prüfen.

BU beitragsfrei stellen

Wer die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Während dieser Zeit entfallen die Beitragszahlungen, der Versicherungsschutz bleibt jedoch nur eingeschränkt bestehen. Nach Ende der Beitragsfreistellung kann der Vertrag in der Regel wieder aktiviert werden, wobei der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen kann.

Tritt während der beitragsfreien Zeit eine Berufsunfähigkeit ein, besteht Anspruch lediglich auf die sogenannte beitragsfreie Rente. Deren Höhe richtet sich nach den bisher gezahlten Beiträgen.

Wer weniger in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlt, erhält auch weniger Rente. Um die Lücke, die durch die Beitragsfreistellung entsteht, zu schließen, können nach der Wiederaufnahme des Vertrags höhere Beitragszahlungen mit der Versicherung vereinbart werden. Alternativ muss eine niedrigere Rente bei Berufsunfähigkeit in Kauf genommen werden.

Versicherungsbeiträge stunden

Soll der Versicherungsschutz auch während eines finanziellen Engpasses erhalten bleiben, bietet sich eine zinsfreie Stundung der Beiträge an. Hierbei fallen im vereinbarten Zeitraum keine Beiträge an. Diese müssen später jedoch komplett nachgezahlt werden. Dabei ist keine erneute Prüfung der Gesundheit notwendig. Wer während des Stundungzeitraums berufsunfähig wird, muss ebenfalls mit einer reduzierten Berufsunfähigkeitsrente rechnen.

Vertragsbestandteile kündigen

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann besonders teure Bausteine und Optionen enthalten, die nicht unbedingt nötig sind, beispielsweise die Kombination mit einer Unfallversicherung oder eine Beitragsdynamik.

Klären Sie in diesem Fall mit dem Versicherer ab, ob Sie diese Bausteine kündigen können, um so die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu senken, aber dennoch den vollen Versicherungsschutz zu behalten.

Tarif wechseln

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob er Ihnen einen günstigeren Tarif anbieten kann. Die Angebote der Versicherungen ändern sich im Laufe der Zeit. Daher kann es sein, dass Sie in einen Tarif mit niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen wechseln können.

BU-Kündigung vermeiden: Tarife vergleichen

Wer von vornherein eine gute und leistungsstarke Versicherung wählt, muss diese im Zweifel auch nicht mehr kündigen. Ein guter Tarif sollte unbedingt auf die abstrakte Verweisung verzichten. Achten Sie auch auf die Vertragsbedingungen im Falle einer Beitragsfreistellung. Im Idealfall lässt sich der Vertrag später ohne die Beantwortung von Gesundheitsfragen erneut fortführen.

Ein Vergleich der verschiedenen Angebote hilft, den besten Vertrag zu finden.

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