Welche Rechte und Pflichten gelten für Mieter im Treppenhaus?
Stand: 24.08.2018
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Berlin – Treppenhäuser und Hausflure gelten laut Mietvertragsrecht als Gemeinschaftsräume. Sie sind für alle da und selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, erklärt der Deutsche Mieterbund in der "Mieter Zeitung" (August 2018).
Doch wo die Gewohnheiten vieler aufeinandertreffen wie in einem Mehrfamilienhaus, kommt es auch immer wieder zum Streit – daher drei Urteile, die Mieter kennen sollten:
Urteil 1: Zigarettenqualm im Treppenhaus
Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt aber der Rauch ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstür lüftet, geht das zu weit. Das ist laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten (Az.: VIII ZR 186/14).
Urteil 2: Küchendunst im Hausflur
Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen Nachbarn das jedenfalls ertragen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az.: 643 C 230/92). Auch hier gilt aber: Der Mieter darf den Küchendunst nicht ins Treppenhaus entlüften.
Urteil 3: Haustür abschließen
Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 319/16). Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main würde durch eine solche Pflicht in Notsituationen eine Fluchtmöglichkeit erschwert (Az.: 2-13 S 127/12).