Bund will sozialen Wohnungsbau mehr fördern können
Stand: 10.04.2018
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Berlin - Die große Koalition plant laut einem Zeitungsbericht eine Grundgesetzänderung, um auf kommunaler Ebene den sozialen Wohnungsbau stärker fördern zu können. Mit einem neuen Artikel 104d solle der Bund die Möglichkeit erhalten, den Bundesländern in diesem Bereich künftig Finanzhilfen für "gesamtstaatlich wichtige Investitionen" zu gewähren, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag) unter Verweis auf einen Referentenentwurf. Durch eine entsprechende Änderung werde "dem Mangel an preiswertem Wohnraum entgegengewirkt", hieß es der Zeitung zufolge in dem Papier. Das Finanzministerium habe innerhalb der Bundesregierung eine Ressortabstimmung über den Entwurf eingeleitet.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die Möglichkeit einer solchen Grundgesetzänderung vereinbart, damit der Bund "gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen" könne. Obendrein will die große Koalition in den Jahren
2020 und 2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.