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Fristen, Mustervorlage und Tipps

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Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Auf diese Fristen müssen Sie achten
  3. So kündigen Sie richtig
  4. Kostenlose Vorlage
  5. Mögliche Probleme
  6. Tipp für Versicherungswechsler
  7. Zahnzusatzversicherung kündigen: ja oder nein?
  8. Alternative zur Kündigung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsfrist der Zahnzusatzversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Die genauen Voraussetzungen sind im Versicherungsvertrag zu finden.
  • Bei einem Schadensfall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
  • Verträge, die nach Oktober 2016 geschlossen wurden, können Sie einfach per Mail oder Brief kündigen.

Auf diese Fristen müssen Sie achten

Eine Kündigung der Zahnzusatzversicherung ist nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich. Sie müssen sich an bestimmte Kündigungsfristen halten.

Mindestlaufzeit der Zahnzusatzversicherung

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Mindestlaufzeit. Sie können erst kündigen, wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist. In der Regel beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre. Wie lange Sie an Ihre Versicherung genau gebunden sind, steht in Ihrem Versicherungsvertrag.

So berechnen Sie die Mindestlaufzeit

Wann der Mindestzeitraum endet, hängt auch davon ab, ob Ihre Versicherung mit Versicherungsjahren rechnet oder mit Kalenderjahren.

  • Versicherungsjahr: Das Versicherungsjahr beginnt mit der Laufzeit Ihrer Versicherung. Gilt Ihr Versicherungsvertrag ab dem 1. April, endet das Versicherungsjahr 12 Monate später am 31. März.
  • Kalenderjahr: Das Kalenderjahr endet wie gewohnt am 31. Dezember. Beginnt Ihr Versicherungsvertrag ab dem 1. April, ist das erste Jahr bereits am 31. Dezember vollendet, auch wenn dies keine 12 Monate ergibt.

Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen, gelten bestimmte Kündigungsfristen.

Bei einer ordentlichen, also ganz normalen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Diese deckt sich häufig mit dem Kalenderjahr. Welche Fristen für Sie genau gelten, steht in Ihrem Versicherungsvertrag.

Kein Geld zurück

Haben Sie Ihre Versicherung gekündigt, bekommen Sie kein Geld zurück. Die Zahnzusatzversicherung ist eine Risikoversicherung, die Behandlungskosten übernimmt. Sie erhalten jedoch keine Beiträge zurück, wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben.

Frist bei außerordentlicher Kündigung

Wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht oder Leistungen kürzt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beim Sonderkündigungsrecht beträgt in der privaten Krankenversicherung und damit auch in der Zahnzusatzversicherung zwei Monate. Die Frist beginnt, sobald die Änderungsmitteilung zugestellt worden ist. Der gekündigte Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.

Beitragserhöhung bei Eintritt in höhere Altersgruppe

In vielen Zahnzusatzversicherungen werden die Beiträge mit zunehmendem Alter teurer. Die Versicherung bildet dafür bestimmte Altersgruppen. Wer von der einen Altersgruppe in die nächsthöhere wechselt, kann bei dieser Beitragserhöhung ebenfalls kündigen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach der Beitragsänderung.

Kein Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Ein Schadensfall ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Eine ordentliche Kündigung ist aber unter Einhaltung der Kündigungsfristen möglich.

So kündigen Sie die Zahnzusatzversicherung richtig

Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Sie können dies per Post oder E-Mail erledigen. In der Regel finden Sie entsprechende Kontaktformulare online bei Ihrem Versicherer. Haben Sie einen alten Vertrag, der vor Oktober 2016 geschlossen worden ist, müssen Sie in der Regel in Schriftform kündigen, also per Brief mit Unterschrift. Eine E-Mail genügt in diesem Fall nicht.

In jedem Fall ist die Kündigung per Brief mit Einschreiben empfehlenswert. Dann haben Sie eine Bestätigung in der Hand, dass Sie die Kündigung wirklich ausgesprochen haben.

Gerne können Sie unsere Vorlage für die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung verwenden.

Kostenlose Vorlage: Muster zur Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung

Laden Sie sich hier unser kostenloses Muster zur ordentlichen Kündigung Ihrer Versicherung herunter.

Diese Punkte sollte Ihre Kündigung enthalten

  1. Ihr Name und Ihre Adresse
  2. Name und Anschrift der Versicherung
  3. Datum
  4. Ihre Kundennummer/Versicherungsnummer
  5. Bei einer außerordentlichen Kündigung: Grund für die Sonderkündigung
  6. Kündigungstext, etwa: Hiermit kündige ich meine Zahnzusatzversicherung fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung zu.
  7. Bei Schriftform: Unterschrift

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Mögliche Probleme

Die Kündigung der Zahnzusatzversicherung kann auch Nachteile haben.

Angeratene oder begonnene Behandlungen

Hat Ihr Zahnarzt gerade mit einer Zahnbehandlung begonnen, wird Ihre Versicherung die Kosten nicht mehr übernehmen, wenn der Vertrag beendet ist. Wenn Sie die Zahnzusatzversicherung wechseln, übernimmt auch die neue Zahnzusatzversicherung keine Kosten für eine bereits begonnene oder angeratene Behandlung.

Erneute Gesundheitsprüfung

Möchten Sie eine neue Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie die Gesundheitsfragen noch einmal beantworten. Bei bestehenden Zahnschäden kann dies zu Leistungsausschlüssen und höheren Beiträgen führen.

Erneute Wartezeit und Leistungsstaffel

Schließen Sie eine neue Zahnzusatzversicherung ab, müssen Sie unter Umständen wieder eine Wartezeit einhalten. Bei manchen Versicherern müssen Sie beispielsweise acht Monate warten, bis Sie eine Leistung in Anspruch nehmen können.

Zudem gelten bei den meisten Zahnzusatzversicherungen bestimmte Leistungsstaffeln. So kann eine Versicherung zum Beispiel im ersten Jahr nur 1.000 Euro für Zahnersatz bezahlen und im zweiten Jahr höchstens 2.000 Euro.

Tipp für Versicherungswechsler

Viele Zahnzusatzversicherungen rechnen die Vorversicherungszeiten bei den Leistungsstaffeln an. Im besten Fall haben Sie dadurch keine Einschränkungen bei einem Neuvertrag. Nutzen Sie dafür im Verivox-Versicherungsvergleich den Filter "Vorversicherungsjahr anrechenbar".

Außerdem finden Sie bei Verivox auch Zahnzusatzversicherungen, die auf die Wartezeit verzichten. Diese finden Sie über die Filterfunktion "Ohne Wartezeit".

Zum Vergleich

Altersrückstellungen

Manche Tarife bilden Altersrückstellungen. Dadurch sind die Beiträge zu Beginn höher als bei anderen Tarifen der Zahnzusatzversicherung. Dafür bleiben die Beiträge aber stabil und steigen nicht mit dem Alter an, denn mit dem Geld, das Sie anfangs mehr bezahlen, bildet der Versicherer ein finanzielles Polster, das im Alter mit den Beiträgen verrechnet wird.

Bei einer Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung verlieren Sie diese Altersrückstellungen. Sie können nicht auf einen neuen Vertrag übertragen werden.

Zahnzusatzversicherung kündigen: ja oder nein?

Wenn Sie sich überlegen, ob Sie Ihre Zahnzusatzversicherung tatsächlich kündigen wollen, können Ihnen diese Fragen helfen:

  • Hat Ihre Versicherung Altersrückstellungen gebildet? Dann kann es sich lohnen, den alten Vertrag fortzuführen.
  • Hat Ihr Zahnarzt mit einer Behandlung begonnen? Warten Sie zumindest, bis die Behandlung abgeschlossen ist, denn nach Vertragsende übernimmt die Versicherung keine Kosten mehr. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer müssen Sie außerdem diese Behandlung bei den Gesundheitsfragen angeben. Dies kann dazu führen, dass die neue Versicherung keine Kosten für Maßnahmen übernimmt, die später an den betroffenen Zähnen vorgenommen werden.
  • Sind Ihre Zähne nachweislich gesund? In der Patientenakte steht nichts Gegenteiliges? Dann kann sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung lohnen, wenn Sie einen Vertrag mit besseren Leistungen finden, der günstiger ist.
  • Sie wollen kündigen, weil die Versicherung zu teuer geworden ist? Das ist verständlich. Aber bedenken Sie: Je älter Sie werden, desto schwieriger kann es werden, wenn Sie sich später doch wieder versichern wollen. Denn mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, dass Schäden an den Zähnen auftreten. Sind jedoch Schäden vorhanden, schließen die allermeisten Versicherungen die Übernahme von Behandlungskosten für diese Zähne aus.

Alternative zur Kündigung

Wenn Ihr aktueller Vertrag zu teuer ist, müssen Sie nicht unbedingt gleich die Zahnzusatzversicherung kündigen. Unter Umständen können Sie beim alten Versicherungsunternehmen in einen günstigeren Tarif wechseln. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Versicherer nach einem Angebot.

0800 724 60 58

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Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr

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