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Winterreifen: auch wer ohne fährt, ist versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Wer auf winterlichen Straßen einen Unfall verursacht, muss sich keine Sorgen machen, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin mit. Unabhängig von den aktuellen Bemühungen um eine eindeutige Typisierung von Winterreifen kommt die Kfz-Versicherung für den Schaden des Unfallopfers auf, auch wenn der Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.

Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gelte ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto würden bezahlt. Der Versicherungskunde gehe nicht leer aus. Lediglich wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet seien, gelte dies nicht. "Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden", erläuterte GDV-Sprecher Christian Lübke.

Zugleich verwies er auf die in Österreich zwischen 1. November und 15. April herrschende strikte Winterreifenpflicht. Bei einer Fahrt mit Sommerreifen in dieser Zeit könne neben einem hohen Bußgeld das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr gezogen werden, unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigten. Zudem sei in Österreich die Profiltiefe der Reifen mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben.