Kfz-Schein im Handschuhfach: Versicherungsschutz bleibt gewahrt
Stand: 04.10.2010
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Oldenburg - Wer den Kfz-Schein im Handschuhfach liegen lässt, verliert bei einem Diebstahl nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Ein solches Verhalten sei nicht grob fahrlässig, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 5 U 153/09), weil der Kfz-Schein nicht zum Verkauf des Fahrzeugs berechtige.
Das Gericht entschied damit zugunsten eines Lkw-Halters. Dessen Versicherung hatte sich geweigert, die Schadensregulierung für einen gestohlenen Laster zu übernehmen, da der Eigentümer aus ihrer Sicht grob fahrlässig gehandelt hatte. Die Richter hingegen betonten, niemand entschließe sich zu einem Autodiebstahl, weil er den Fahrzeugschein im Wageninneren gefunden habe. Ebenso wenig erleichtere der Besitz des Scheins - anders als es beim Kfz-Brief der Fall ist - eine spätere Verwertung des Wagens durch den Dieb.