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Verkehrsunfall: Geschädigte sollten eigenen Gutachter beauftragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nach einem Verkehrsunfall suchen sich Geschädigte am besten selbst einen unabhängigen Gutachter, der den entstandenen Schaden bewertet. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Schlägt der Kfz-Versicherer des Unfallgegners einen Gutachter vor, was gängige Praxis sei, könnte dieser womöglich im Sinne der Versicherung handeln und den Schaden zuungunsten des Unfallopfers berechnen, geben die Juristen zu bedenken.

Die Kfz-Versicherung zahlt selten mehr, als die vom Geschädigten geforderten Ansprüche. Viele Autofahrer wüssten aber nicht, welche Schadenersatzleistungen ihnen eigentlich zustehen, betonen die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft. Neben Werkstattkosten und Anwaltsgebühren könne in vielen Fällen zum Beispiel ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Häufig vergessene Positionen sind nach Angaben der Anwälte auch die Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs, Schmerzensgeld oder sogenannte Haushaltsführungsschäden. Die können geltend gemacht werden, wenn ein Unfallopfer wegen einer Verletzung Aufgaben im Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht erledigen kann.