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Urlaubsreisen mit überladenem Pkw können schnell teuer werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Stuttgart - Auf Urlaubsfahrten wird mancher Pkw zum Packesel. Verstaut wird alles, was in den Kofferraum geht. Sperriges findet auf dem Dachgepäckträger Platz, Fahrräder werden auf der Anhängerkupplung transportiert. "Schnell sind dann die Grenzen des Erlaubten überschritten", weiß Maximilian Maurer vom ADAC in München, und Petra Schmucker, Juristin des AvD, mahnt, "dass bei nicht vorschriftsmäßig gesicherter Ladung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit empfindliche Strafen drohen". Teuer werde es, wenn das Fahrzeug überladen ist. So könnten Geldstrafen bis zu 235 Euro und drei Punkte in Flensburg die Quittung für automobiles Übergewicht sein.

Fachleute der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ geben Auskunft, wieviel erlaubt ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 - besser unter dem Namen Fahrzeugschein bekannt - sollte Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck. Demzufolge liegt die Grenze des Erlaubten für ein typisches Familienauto wie etwa den VW Passat Variant bei rund 560 Kilogramm.

"Doch wer wirklich kräftig einladen will, sollte einen Blick auf die Bemerkungen und Ausnahmen im Fahrzeugschein werfen", mahnt GTÜ-Mitarbeiter Hans-Jürgen Götz. Dort stehe fast immer für das Leergewicht noch eine weitaus höhere Zahl. Der Grund für die unterschiedlichen Angaben: Abhängig von der Ausstattung des Fahrzeugs kann das Leergewicht eines Passat auch 200 Kilogramm höher liegen. Luxus kostet - in diesem Falle Zuladung. Von den ehedem 560 Kilogramm sind möglicherweise nur noch 360 Kilogramm übrig. Wenn zusammen mit dem Fahrer noch drei Erwachsene à 75 Kilogramm verreisen wollen, schlagen die mit 225 Kilogramm zu Buche. Verbleiben noch 135 Kilogramm Gepäck für vier Personen - weniger als auf so manchem Interkontinentalflug selbst in der Economy Class erlaubt sind.

Es geht freilich nicht nur ums Gesamtgewicht, sondern auch darum, wieviel man auf den Dachträger oder die Anhängerkupplung respektive die Heckklappe packen darf. Die GTÜ empfiehlt in diesem Fall vor der Beladung einen Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewichtsgrenzen für Dach und Heck finden sich nämlich nicht, wie vielleicht erhofft, in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung. Hier zeigt sich ebenfalls, dass die Limits oft unter den Erwartungen liegen. Vier Hollandräder à 20 Kilogramm packt ein Opel Corsa oder ein VW Golf keinesfalls, denn deren maximale Dachlast beträgt nur 75 Kilogramm. Auf die Mercedes A-Klasse dürfen gar nur 50 Kilogramm rauf. Da sind im Zweifel inklusive des Radträger-Eigengewichts sogar schon zwei Fahrräder zu viel.

Desgleichen hat der Rad-Transport auf einem Träger für die Anhängerkupplung beziehungsweise für die Heckklappe seine Gewichtsgrenzen. Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die sogenannte Stützlast nicht überschreiten, und wieder rechnen die GTÜ-Fachleute vor: Ein typischer Wert, etwa für den Ford Kompakt Van C-Max seien 100 Kilogramm, für den Ford Focus 75 Kilogramm. Da werde zumindest der Transport von vier Tourenrädern schwierig. Denn die Trägersysteme zur Montage auf der Anhängerkupplung wögen bis zu 25 Kilogramm und mehr.

Bleibt als letzter Ausweg der Biketransport an der Heckklappe mit auf den ersten Blick scheinbar unerschöpflichen Zuladungsmöglichkeiten. Was zählt, ist in diesem Falle das Gewicht, das auf die Hinterachse drückt. "Maximal zulässig im Falle des Passat Variant sind knapp 1100 Kilogramm", sagt Götz. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Im Ernstfall verkraftet mithin auch die Heckklappe nicht mehr Zuladung als das Dach oder die Anhängerkupplung.