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Sinnvoll oder nicht? Wann sich Tier-Versicherungen lohnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg/Düsseldorf - Wird das Haustier krank oder verursacht es einen Schaden, muss Herrchen oder Frauchen oft tief in die Tasche greifen. Wer die finanziellen Risiken minimieren möchte, kann eine spezielle Tier-Versicherung abschließen. Die Auswahl ist groß, aber nicht alle Tarife sind zu empfehlen.

Ein gebrochener Flügel, eine verstauchte Katzenpfote oder eine Magenkolik beim Pferd - eine Behandlung beim Tierarzt kann schnell teuer werden. Gerade für Operationen müssen Besitzer mit 1000 Euro oder mehr rechnen. "Die meisten Besitzer zahlen dennoch, damit das Tier schnell wieder gesund wird - eine Herzensangelegenheit", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Auch die Versicherer wissen, dass Tiere für ihre Besitzer oft eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bieten sie spezielle Tier-Tarife an. Das Angebot reicht von Verträgen, die bei Unfällen, Krankheiten oder sogar im Todesfall greifen, bis hin zu Versicherungen, die den Tierhalter gegen hohe Schadenersatz-Forderungen schützen sollen. Doch welche Absicherungen sind für welches Tier sinnvoll?

Krankenvollversicherung nicht erforderlich - und zu teuer

"Die Tier-Krankenvollversicherung ist meist nicht erforderlich und auch teuer", sagt Nicole Freitag von der Verbraucherzentrale Hamburg. Hunde-Besitzer müssen je nach Rasse dafür beispielsweise rund 500 Euro im Jahr zahlen. "Für Katzen ist sie etwas günstiger."

Die meisten Hunde, Katzen oder Kleintiere müssen aber selten zum Tierarzt. Somit fallen für den Besitzer in der Regel auch nur geringe Behandlungskosten von höchstens 200 Euro im Jahr an, erläutert Freitag. Deshalb sei es oft sinnvoller, Rücklagen für Behandlungskosten zu bilden. Zumal gerade ältere oder kranke Tiere von manchen Versicherern ausgeschlossen werden. Hinzu kommen zahlreiche Beschränkungen der Versicherer. "Ausgeschlossen werden bei vielen Versicherern Leistungen wie Kastration, Wurmkuren oder Vorsorgeuntersuchungen", erklärt Freitag.

Höchstentschädigungsgrenzen beachten

Wer sich dennoch gegen das finanzielle Risiko versichern will, sollte auf Höchstentschädigungsgrenzen achten. "Denn wenn die Behandlungskosten die im Vertrag vereinbarte Höchstgrenze überschreiten, muss der Tierhalter sie selbst übernehmen", sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Freitag rät deshalb: "Besser sind Tarife, bei denen der Versicherer eine unbegrenzte Summe übernimmt."

Die Tarife für OP-Kosten-Versicherungen sind in der Regel günstiger als die Krankenvollversicherung. "Aus unserer Sicht ist sie eigentlich nur für größere Tiere sinnvoll", sagt Timo Voss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn wenn Pferde oder Hunde eine OP benötigen, kann das schnell teuer werden. "Gerade Pferde müssen für eine Operation meist in eine Spezialklinik, da kann sich die Versicherung finanziell lohnen", ergänzt Weidenbach.

"Die Preise variieren je nach Leistungsumfang der Versicherer stark", sagt Voss. Wichtig ist zu vergleichen, welche Leistungen der Versicherer übernimmt. Auch hier gilt: "Der Versicherer leistet häufig nur begrenzt." Liegen also die Behandlungskosten über den im Tarif vorgesehenen Leistungsgrenzen, muss der Besitzer die Restkosten selbst tragen.

Ratenzahlungen sind oftmals möglich

Wichtig ist immer, "dass bei einer OP-Versicherung mindestens der zweifache Vergütungssatz des Tierarztes vom Versicherer übernommen wird", sagt Freitag. Das bedeutet, dass auch die Kosten für komplizierte Behandlungen abgedeckt sind. Ansonsten gibt es eine andere Möglichkeit: "Bei vielen Tierärzten können Besitzer auch Ratenzahlungen vereinbaren." Dann können Tierhalter die OP-Kosten nach und nach aus eigener Tasche abbezahlen.

Während Kranken- und OP-Versicherungen mehr Abwägungssache sind, ist ein absolutes Muss hingegen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung - jedenfalls für Hunde- und Pferde-Besitzer. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) ist dies für Hundehalter in einigen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend.

Tierhalter haftet immer - unabhängig von seinem Verschulden

Rechtlich gilt: "Verursacht ein Tier einen Schaden oder verletzt einen Menschen, haftet immer der Tierhalter", sagt Weidenbach. Und zwar unabhängig von seinem Verschulden. Denn bei Tieren, die unberechenbar reagieren können, gilt immer die Gefährdungshaftung.

Die Versicherung sollte eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro haben. "Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro liegen die Beiträge pro Jahr, je nach Rasse des Hundes, etwa bei 50 Euro", sagt Freitag.

Wer eine Katze, ein Kaninchen oder einen Wellensittich hat, braucht den Vertrag nicht unbedingt: "In der Regel sind kleinere Tiere über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt", sagt Weidenbach. Versicherte sollten zur Sicherheit aber bei ihrem Anbieter nachfragen - besonders bei exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen.