Kfz-Versicherung: Übertragung unfallfreier Jahre ist unwiderruflich
Stand: 13.07.2015
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Henstedt-Ulzburg - Autofahrer können Schadensfreiheitsklassen auf ihre Kinder übertragen. Diese erhalten dadurch höhere Rabatte in der Kfz-Versicherung, die Beitragssätze sinken. Eltern müssen sich jedoch klar sein, dass sie ihren schadensfreien Status dadurch unwiderruflich abtreten.
"Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet ein Autofahrer darauf, bekommt er sie nie wieder zurück", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Für ältere Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe der SF-Klasse am ehesten infrage. "Mögliche Empfänger sind Verwandte ersten Grades", sagt Bianca Boss. Je nach Versicherung kann die SF-Klasse nicht nur an Kinder, sondern auch Geschwister, Enkel oder Lebenspartner übertragen werden.