Stromanbieter tarnt Wechselwerbung
Stand: 04.07.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Stuttgart – Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, finden baden-württembergische Haushalte derzeit rosa oder weiße Karten mit dem Aufdruck "Wichtige Tarif-Information zu Ihrem Strom-Anschluss" in ihrem Briefkasten. Es ist nicht deutlich, dass es um einen Stromanbieterwechsel geht.
Die Karte erweckt den Eindruck, als käme sie vom bisherigen Stromversorger. Den kaum lesbar klein gedruckten Absender "Energie Service Deutschland AG" (ESD) übersehen viele Empfänger oder halten ESD für einen Dienstleister im Auftrag ihres Stromversorgers. Die Karte fordert auf, unter einer kostenfreien Telefonnummer anzurufen und dabei die Stromrechnung bereit zu halten. Im Glauben, es bestünde Klärungsbedarf zum bestehenden Stromliefervertrag, rufen die Angeschriebenen an. Mit der Rückrufaufforderung umgeht ESD geschickt das Verbot, Privatpersonen zu Werbezwecken anzurufen. Ziel der Postkarten ist es, neue Stromverträge für den zum RWE-Konzern gehörenden Anbieter eprimo zu vermitteln.
Der Verbraucherzentrale liegen Beschwerden vor, die belegen, dass die Anrufer glauben, mit ihrem bestehenden Stromversorger zu telefonieren. ESD drängt während des Telefonats auf sofortigen Vertragsabschluss und verschickt nur Auftragsbestätigungen, aber keine Angebotsprospekte. Mit einem „Ja“ auf die Frage, ob man billigeren Strom beziehen möchte und der Angabe der Kontoverbindung schließt man einen Vertrag. Der Ärger ist groß, wenn Tage später eine Auftragsbestätigung den Anbieterwechsel offenbart. Wer Interesse an einem Stromanbieterwechsel hat, sollte grundsätzlich prüfen, welcher Anbieter den billigsten Strom vor Ort liefert – die von ESD genannten Zahlen weisen nicht immer den korrekten Einsparbetrag aus.
Der unerwünschte Stromliefervertrag kann widerrufen werden - innerhalb eines Monats nach Erhalt der Auftragsbestätigung mit einer Widerrufsbelehrung, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Diese Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn der unfreiwillige Kunde eine korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht erhält. Dies können Betroffene bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen.
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