Energieausweispflicht wird ausgeweitet
Stand: 30.12.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Stuttgart - Ab dem 1. Januar müssen sich auch Eigentümer einer neueren Immobilie um einen Energieausweis kümmern. Ansprechpartner sind Architekten sowie speziell ausgebildete Handwerker. Neben der fachlichen Grundausbildung benötigen sie eine Zusatzqualifikation, so die Organisation Dekra in Stuttgart.
Geklärt werden muss vorab, ob für die Immobilie ein einfacher Verbrauchsausweis reicht oder ob der aufwendigere Bedarfsausweis nötig ist. Betroffen sind ab 2009 auch Eigentümer von Wohngebäuden, die nach 1965 gebaut wurden.
Für den Bedarfsausweis muss auf Grundlage der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes ermittelt werden, wie viel Energie bei durchschnittlicher Nutzung für das Heizen, für warmes Wasser und für das Lüften benötigt wird. In der Regel werde diese Variante im Rahmen einer umfangreichen Energieberatung ausgestellt. Damit verbunden seien konkrete Empfehlungen, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann.