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Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei diesem Modell schließt der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab. Es sind klassische oder fondsgebundene Verträge möglich.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
  3. Wie funktioniert die Direktversicherung?
  4. Wer zahlt die Beiträge bei Direktversicherungen?
  5. Vorteile für den Arbeitnehmer
  6. Nachteile für den Arbeitnehmer
  7. Vorteile für den Arbeitgeber
  8. Die Direktversicherung – ein interessantes Modell
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beitragszahlungen zur Direktversicherung sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelbar.
  • Arbeitnehmer können auf verschiedene Arten über eine Direktversicherung von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel sind die vom Arbeitnehmer selbst gezahlten Beiträge sicher.

Direktversicherung – betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

in Teil des Gehalts fließt im Rahmen der Entgeltumwandlung jeden Monat direkt in den Versicherungsvertrag. Direktversicherungen sind besonders bei kleinen und mittleren Betrieben beliebt, die keine eigene Pensionskasse unterhalten oder keine Direkt-/Pensionszusage machen können.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Die Direktversicherung bringt Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben. Der Beitrag für die Versicherung wird noch vor der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben an die Versicherung abgeführt. Damit sinken Steuerbrutto und das sozialversicherungspflichtige Brutto (SV-Brutto) und es fallen weniger Abgaben an. So legen Angestellte viel für das Alter zurück, während ihr Nettogehalt nur moderat sinkt. Es gilt zu beachten, dass bei der Auszahlung der Versicherung im Alter – gleich, ob als monatliche Rente oder als Einmalzahlung – Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Zudem unterliegen alle nach dem 31.12.2004 geschlossenen Verträge der nachgelagerten Besteuerung. Hier sind im Rentenalter Steuern abzuführen.

Wer zahlt die Beiträge bei Direktversicherungen?

Über die Beitragszahlungen zur Direktversicherung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandeln. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zusätzlich zum Lohn allein aufbringen, beide Seiten können sich die Belastung teilen oder der Mitarbeiter zahlt die Beiträge komplett. Zu bedenken ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben einspart. Es ist nur fair, wenn er mindestens diese Ersparnis mit in die Direktversicherung einfließen lässt.

Vorteile für den Arbeitnehmer

Angestellte profitieren auf verschiedene Arten von der betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung. Zu den Pluspunkten zählen:

  • Die Einkünfte fallen in den allermeisten Fällen im Rentenalter geringer aus als zu der Zeit als Arbeitnehmer. Durch die nachgelagerte Besteuerung profitieren Angestellte heute und als Rentner von geringeren Steuerzahlungen.
  • Die Freiheit von Steuern und Sozialabgaben bietet einen weiteren Vorteil: Die eingesparten Abgaben sind als Rendite zu sehen. Das macht die Direktversicherung besonders in einem Niedrigzinsumfeld attraktiv.
  • Geringverdiener (maximal 2.200 Euro brutto im Monat) erhalten zusätzlich eine staatliche Förderung von 30 Prozent, solange sie jährlich mindestens 240 Euro und maximal 480 für die private Vorsorge im Jahr aufbringen. Das sind zusätzlich zwischen 72 Euro und 144 Euro.
  • Statt einer garantierten Rente auf die eingezahlten Beiträge, kann auch nur reine Beitragszusage vereinbart werden ("Sozialpartnermodell").
  • Sind Mitarbeiter in der privaten Krankenversicherung versichert, zahlen sie als Rentner keine Krankenkassenbeiträge für Auszahlungen aus der Versicherung. Die Betriebsrente fällt also um einiges höher aus als bei GKV-Mitgliedern.

Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?

Selbst ein Arbeitgeberwechsel ficht die Vorteile einer Direktversicherung nicht an: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sind die vom Angestellten selbst gezahlten Beiträge sicher. Spätestens nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit sind auch die Beiträge, die der Arbeitgeber geleistet hat, nicht rückforderbar. Das gilt jedenfalls für Arbeitnehmer, die mindestens 25 Jahre alt sind. Die Mehrzahl der Arbeitgeber sichert sofort den Beibehalt der Beiträge zu.

Wechselt der Mitarbeiter den Job, kann der neue Arbeitgeber die Direktversicherung übernehmen. Alternativ zahlt der Angestellte die Beiträge selbst weiter oder lässt den Vertrag kurzzeitig beitragsfrei stellen. Je nach Dauer der Beitragsfreistellung, sinkt die spätere Betriebsrente. Eine Kündigung und Auszahlung ist nicht möglich.

Nachteile für den Arbeitnehmer

Die Direktversicherung bietet nicht nur Vorteile, einige negative Folgen gilt es zu beachten. Dazu gehören:

  • Die Entgeltumwandlung lässt den Bruttolohn sinken. Arbeitnehmer zahlen weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sinken ebenfalls. Das führt zu niedrigeren Leistungsansprüchen auch bei der gesetzlichen Rente.
  • Die ausgezahlte Rente wird besteuert. Für Verträge ab dem Jahr 2005 fallen zudem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Dies schmälert die effektive Rente.
  • Mitarbeiter können nicht ersehen, wie hoch die Abschlusskosten für die Direktversicherung sind.
  • Statt einer garantierten Rente auf die eingezahlten Beiträge, kann auch nur reine Beitragszusage vereinbart werden.

Vorteile für den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist die Direktversicherung eine gute Lösung. Sie bringt dem Unternehmen ausschließlich Vorteile, Nachteile entstehen nicht.

  • Der Arbeitgeber spart durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben ein.
  • Im Unternehmen muss kein Geld für die Altersvorsorge der Mitarbeiter angespart und verwaltet werden.
  • Wechselt ein Mitarbeiter, kann der bisherige Arbeitgeber die Direktversicherung an den neuen Arbeitgeber weitergeben.
  • Der Verwaltungsaufwand ist gering.

Die Direktversicherung – ein interessantes Modell

Neben der betrieblichen Altersvorsorge wie Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direkt-/Pensionszusage ist die Direktversicherung eine wichtige Säule zur Vorsorge. Sie kommt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer entgegen, da häufige Jobwechsel eher die Regel als die Ausnahme sind. Die staatliche Förderung für dieses Modell besteht durch den Verzicht auf Steuern und Abgaben der Sozialversicherung für die Beiträge in der Ansparphase.

Realistische Erwartungen und AlternativenPlanen Angestellte oder Unternehmen eine Direktversicherung für die Altersvorsorge, müssen sie die späteren Abgaben einkalkulieren. In der Rentenphase müssen frühere Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. Dabei wird der volle Beitrag fällig, denn einen Arbeitgeber, der sich beteiligt, gibt es nicht mehr. Das ist ernüchternd, trotzdem bleibt das Modell Direktversicherung interessant. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber die Beiträge ganz oder zumindest teilweise übernimmt oder der Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und eine private Krankenversicherung besteht.

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge bieten die private Rentenversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung. Bei privaten Rentenversicherungen werden unter anderem die staatlich geförderte Riester- und Rürup-Rente angeboten. Kapitallebensversicherungen kombinieren die Hinterbliebenen- mit der Altersvorsorge. Allerdings ist die Kapitallebensversicherung in Zeiten von Niedrigzinsen wenig rentabel.

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