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Keine Abstriche beim Versicherungsumfang

06.11.2012 | 08:41

Heidelberg. Noch bis zum 30. November können Autobesitzer regulär ihre Kfz-Versicherung wechseln. Einsparungen von mehreren Hundert Euro sind drin. Das hat die Stiftung Warentest jüngst errechnet. Dennoch sollten Wechselwillige nicht nur auf die Prämie schauen, sondern auch auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten.

Pauschale Deckung von mindestens 100 Millionen Euro

In der Kfz-Haftpflicht empfiehlt es sich, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine pauschale Deckung in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zu vereinbaren. Das geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber vorschreibt. Die gesetzliche Mindestdeckung sieht für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro vor. Doch gerade Unfälle mit Personenschaden können ex­or­bi­tante Kosten verursachen – etwa wenn der Versicherer für Operationen, Rehabilitation, Rente und Schmerzensgeld des Opfers aufkommen muss.

Einschluss grober Fährlässigkeit

Weil niemand vor Fehlern oder Unachtsamkeit gefeit ist, sollte die Autoversicherung auch Schutz bei grober Fahrlässigkeit bieten. Verursacht der Versicherte beispielsweise durch das Überfahren einer roten Ampel einen Unfall, bleibt er ohne den „Verzicht auf die Einrede bei grober Fahrlässigkeit“ teilweise oder ganz auf den Kosten sitzen.

Erweiterter Wildschadenschutz und Tierbiss-Folgeschäden

Eine sinnvolle Ergänzung ist der Einschluss von Tierbiss-Folgeschäden. Während die Kaskoversicherung oftmals nur Biss-Schäden an Leitungen, Schläuchen und Kabeln reguliert, schließt der Folgeschaden-Schutz auch daraus resultierende Schäden - wie etwa einen kapitalen Motorschaden - ein. Bei der Wildschadenklausel sollten Autofahrer darauf achten, dass Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind.

GAP-Deckung und Neuwertentschädigung

Ein Muss für jeden Leasingnehmer ist die GAP-Deckung. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Neuwagenbesitzer sollten auf eine Neuwertentschädigung achten. Bis zu 24 Monate ersetzt die Versicherung dann anstelle des Zeitwerts den Fahrzeugneuwert. Das kann sich schnell bezahlt machen, denn innerhalb der ersten zwei Jahre ist der Wertverlust eines Autos am höchsten.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Wer im europäischen Ausland ein Fahrzeug anmieten möchte, kann mit der sogenannten Mallorca-Police den Schutz in der Kfz-Haftpflicht auf deutsches Niveau erhöhen. Im Fall der Fälle reichen die Deckungssummen ausländischer Fahrzeugverleiher nämlich häufig nicht aus, um alle Kosten zu decken. Der Urlauber zahlt den Restbetrag dann aus eigener Tasche.

Für jeden Autofahrer empfehlenswert ist ein Schutzbrief. Für einen geringen Aufpreis bekommt er eine Vielzahl an Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland, Ersatzteilversand oder Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall.

Stichtag zum Wechsel ist der 30. November

Bis zum Ende des Jahres haben alle Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihre Autoversicherung zu wechseln. Die Kündigung muss aber spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Wer den Termin verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn der Versicherer die Prämien erhöht oder die AGB ändert – aber auch nach einem Fahrzeugwechsel oder Schadenfall können Versicherte von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.