Wer Herbstlaub räumen muss
Stand: 06.11.2017
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Recklinghausen - Hausbesitzer können ihre Nachbarn nicht dazu verpflichten, von nebenan auf ihr Grundstück herübergewehtes Herbstlaub zu räumen. Rechtlich gesehen sei immer derjenige für die Beseitigung von Laub verantwortlich, auf dessen Grund es liegt, erläutert der Mieterschutzbund Recklinghausen.
Mieter hingegen sollten wissen: Eigentümer können Räumpflichten an Dritte übertragen. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter den Garten selber pflegen muss, ist er auch zum Räumen des Laubs verpflichtet. Kann der Mieter das nicht selbst, muss er sich um Vertretung bemühen.
Eingesammeltes Laub kann in der Biotonne oder in speziellen Säcken der Stadtreinigung entsorgt werden. Es darf dagegen nicht im Wald verteilt oder auf den Fußweg oder in den Rinnstein gefegt werden.