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Steuererklärung könnte sich für Studenten lohnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Während des Studiums sind die Einkünfte meist gering. Trotzdem kommen Studenten um bestimmte Ausgaben - wie etwa Kosten für Fachbücher, Kopien oder Laptop - nicht herum. Diese Ausgaben können aber möglicherweise die Steuerlast beim Berufseinstieg minimieren. Voraussetzung ist in jedem Fall eine Steuererklärung.

Hintergrund sind Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Die Richter hatten im August entschieden, dass die Kosten für eine berufliche Erstausbildung und ein Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss in voller Höhe steuerlich abziehbar sein können (Az.: VI R 38/10 und VI R 7/10).

Ausbildungskosten geltend machen

Das bedeutet: "Studenten können ihre Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Beim Start in den Beruf zahlt sich das dann aus, denn das Finanzamt muss die entstandenen Werbungskosten spätestens zu diesem Zeitpunkt anerkennen. Und damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen.

Noch ist allerdings nicht klar, wie sich die Urteile in der Gesetzgebung niederschlagen werden. Die Beratungen zu diesem Thema seien noch nicht abgeschlossen, erklärt das Bundesfinanzministerium in Berlin auf Anfrage. Wann eine Entscheidung fällt, ist auch noch nicht absehbar. Schließlich sei dies keine isolierte Frage, sondern betreffe viele Bereiche, so das Ministerium.

"Verluste können für vier Jahre rückwirkend festgestellt werden"

Doch trotz unklarer Rechtslage sollten Studenten schon jetzt aktiv werden. Das gilt insbesondere, wenn sie schon seit einiger Zeit an der Uni sind. Der Grund: "Verluste können für vier Jahre rückwirkend festgestellt werden", erklärt Käding. Bis zum 31. Dezember 2011 muss das Finanzamt also noch Steuererklärungen für 2007 annehmen.

Wer also vor vier Jahren schon an einer Universität eingeschrieben war, sollte die Steuerformulare bis spätestens Dezember ausfüllen, empfiehlt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. "Dann ist man auf der sicheren Seite." Studenten sollten also möglichst bald ihre Unterlagen nach entsprechenden Belegen aus den vergangenen Jahren durchforsten.

Was als Werbungskosten geltend gemacht werden kann

Als Werbungskosten geltend gemacht werden können alle Ausgaben, die einen direkten Bezug zum Studium haben. Abzugsfähig sind etwa Kosten für Fachliteratur, Studienfahrten, Schreibmaterial, aber auch die Semestergebühren und Fahrtkosten zur Uni. Infrage kämen aber auch Ausgaben für Bewerbungen - etwa für Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Briefumschläge und sogar Kurse für die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, erläutert Anita Käding.

Wer in dem Jahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird, bereits ein steuerpflichtiges Einkommen hatte, muss den Verlust zunächst mit diesen Einkünften verrechnen. "Verbleiben danach noch Werbungskosten, können diese Verluste vorgetragen werden", erklärt Rauhöft. Bafög oder andere steuerfreie Einnahmen etwa aus einem Minijob müssten nicht mit den Werbungskosten verrechnet werden.

Auch ohne Quittungen gute Chancen

Wer keine Quittungen aus früheren Jahren mehr finden kann, muss nicht gleich verzweifeln. "Man kann die Ausgaben auch ohne Belege in der Steuererklärung angeben", erklärt Rauhöft. "Die Hauptsache ist, sie wurden geleistet und erscheinen plausibel."

Ein Beispiel: Ein Student hat sein Studium 2007 begonnen. Über die seitdem anfallenden Studiengebühren hat er alle Belege seit 2008, nur der Nachweis für 2007 fehlt. "Das Finanzamt muss die Kosten für 2007 trotzdem anerkennen", sagt Rauhöft. Schließlich könne der Student mit Verweis auf die vorhandenen Belege glaubhaft machen, dass er das Geld in dem Jahr auch wirklich ausgegeben hat.

Um solche Probleme für die Zukunft zu vermeiden, sollten Studenten  ab sofort für alle Ausgaben Belege sammeln, empfiehlt Rauhöft. Und zwar unabhängig davon, wie sich die Rechtslage entwickelt. Denn dass die BFH-Urteile auch künftig angewandt werden, ist aus Sicht des Steuerexperten nicht unwahrscheinlich: "Die Chancen stehen gut."