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Bafög: Studenten profitieren von neuen Freibeträgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Beim Bafög gelten ab sofort neue Freibeträge sowie eine neue Altersgrenze im Masterstudium. Demnach haben nun auch Studierende die Möglichkeit Geld zu erhalten, die bisher keine Förderung bekamen. Christian Gröger vom Studentenwerk Berlin rät allen, erneut zu prüfen, ob ihnen eine staatliche Unterstützung zusteht.

"Ein Masterstudent zum Beispiel, der im vergangenen Jahr aus Altersgründen abgelehnt wurde, kann durch die Anhebung der Grenze auf 35 Jahre jetzt einen Anspruch haben", erklärte Gröger. Auch durch die erhöhten Freibeträge für das Einkommen der Eltern gebe es nun ein "breiteres Anspruchsspektrum".

Studenten müssen auf die Bafög-Änderungen aber schnell reagieren, um ihre Ansprüche zu sichern. Denn gezahlt werde erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, erläuterte Gröger, der das Amt für Ausbildungsförderung in Berlin leitet. "Studenten müssen ihn also bis zum 31. Oktober um 23.59 Uhr bei uns in den Briefkasten werfen, damit sie rückwirkend ab dem 1. Oktober gefördert werden können." Wer zu spät kommt und seinen Antrag erst im November abgibt, verschenkt womöglich eine Monatsrate. "Um die Frist zu wahren, reicht es aber aus, zunächst einen formlosen Antrag zu stellen und die Unterlagen nachzureichen."

Das Bafög steigt rückwirkend zum 1. Oktober um durchschnittlich zwei Prozent oder 13 Euro im Monat. Der Bundesrat stimmte dem Vorhaben am Freitag in Berlin zu. Der Höchstsatz steigt von 648 auf 670 Euro im Monat. Außerdem erhöhen sich die Elternfreibeträge um drei Prozent auf 1605 Euro, und das Höchstalter für die Förderung im Masterstudium wird auf 35 Jahre heraufgesetzt.

Einige Fragen zum Bafög-Antrag im Überblick:

Wo beantrage ich Bafög?

Welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig ist, hängt vom jeweiligen Hochschulort ab. Ansprechpartner sind in der Regel die Studentenwerke. Sie bieten auch Beratungen zum Beantragen von Bafög an. Der Antrag kann persönlich oder per Post gestellt werden.

Was muss ich einreichen?

Neben den Formblättern mit persönlichen Angaben des Studenten müssen eine Immatrikulationsbescheinigung, ein Nachweis über Mietkosten und ein aktueller Kontoauszug eingereicht werden, wie Gröger erläuterte. Zusätzlich müssen die Eltern ein Formblatt zu ihren Familien- und Einkommensverhältnissen ausfüllen.

Worauf muss ich beim Antrag achten?

Wichtig ist, dass die Fragen im Antrag vollständig beantwortet werden. Fehlende Angaben führen dazu, dass der Sachbearbeiter nachfragen muss, wodurch sich die Bearbeitung verzögert. Beim ersten Antrag sei es sinnvoll, persönlich vorbeizukommen, empfahl Gröger. Dann kann der Bearbeiter gleich prüfen, ob Daten oder Nachweise fehlen. Generell müssten Studenten von acht bis zehn Wochen Bearbeitungszeit ausgehen. Wer Ende Oktober den Bafög-Antrag stellt, sollte also nicht vor Dezember mit der ersten Zahlung rechnen.