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Gilt der Parkausweis auch hinter vereister Windschutzscheibe?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Im Winter sind die Autoscheiben oft von Frost bedeckt. Der Parkschein hinter der Scheibe ist dann nicht mehr sichtbar. Droht in diesem Fall eine Strafe?

Parkausweise müssen gut sichtbar sein

Nach kalten Winternächten kostet das Eiskratzen am Auto oft viel Zeit. Mit vereisten Scheiben haben manche Fahrer aber noch eine zusätzliche Sorge: Droht mir unnötiger Ärger, wenn mein Anwohnerparkausweis, die Parkscheibe oder der Parkschein nicht mehr sichtbar ist?

Parkscheine und -scheiben sowie andere Berechtigungen wie eben Anwohnerparkausweise müssen so im Auto platziert werden, dass sie von außen "gut sichtbar" sind. Wenn deren Lesbarkeit nicht gegeben ist, drohen je nach Standort Verwarnungen in Höhe von bis zu 30 Euro.

Keine Angst vor Knöllchen

Im Winter aber muss niemand Angst vor unerwartetem Ärger haben, erläutert Karsten Raspe vom Tüv Thüringen. "Wenn ein Autofahrer die Berechtigung zum Parken so platziert hat, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat er seine Pflicht erfüllt: Werden Parkschein, Parkscheibe oder Anwohnerparkausweis später durch Schnee oder Eis verdeckt, ist das kein Grund für ein Knöllchen."

Bei Verkehrsschildern gibt es keine Ausreden

Auch Verkehrszeichen können von Schnee verdeckt werden, bleiben aber trotzdem gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen - daher müssen sie sich auch weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten.

Verdeckte Schilder sind aber auch für ortsunkundige Autofahrer kein Freibrief, auch wenn in Einzelfällen von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Anders sieht es bei Verkehrszeichen aus, die aufgrund ihrer besonderen Form auch im verschneiten Zustand eindeutig erkennbar sind: "Die wichtigsten Schilder sind so gestaltet, dass sie bei jedem Wetter gut erkennbar sind: Beim achteckigen Stoppschild oder dem Vorfahrtsschild gilt das Wetter daher nie als Ausrede", erinnert Raspe an die Straßenverkehrsordnung.