Bundesregierung macht den Weg für virtuelle Hauptversammlungen frei
Stand: 23.03.2020
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Angesichts der Corona-Krise will es die Bundesregierung börsennotierten Unternehmen erleichtern, ihre Hauptversammlungen mitsamt Beschlüssen virtuell abzuhalten. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital unter Berufung auf einen Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett heute zusammen mit anderen Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie beschließen will. Der Entwurf liege dem Magazin vor.
Zahlreiche Hauptversammlungen stehen jetzt an
Den Angaben zufolge sollen etwa die Vorstände von Aktiengesellschaften auch ohne entsprechende Regelung in ihren Satzungen beschließen können, die Aktionärsversammlung rein virtuell abzuhalten. Darüber hinaus werde die Ladungsfrist für präsenzlose Hauptversammlungen von bislang 30 auf 21 Tage verkürzt.
Die Corona-Krise und die bundesweiten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen fallen mitten in die Hauptversammlungssaison der Dax-Konzerne. Einige Konzerne wie Continental und Daimler haben ihre Aktionärstreffen bereits auf unbestimmte Zeit verschoben. Dadurch wird die Handlungsfreiheit der Vorstände stark eingeschränkt. So können etwa weitreichende Entscheidungen wie die Abspaltung von Konzernteilen, die der Zustimmung der Anteilseigner bedürfen, nicht getroffen werden. Zudem erfordert auch die Festsetzung von Dividenden einen Beschluss der Hauptversammlung.
Bislang gilt strikte Präsenzpflicht
Mit den Änderungen beim Aktienrecht, das bisher eine strikte Präsenzpflicht auf Hauptversammlungen vorsieht, will die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, dass börsennotierte Gesellschaften trotz des aktuellen Lockdowns bei unternehmensstrategischen Fragen handlungsfähig bleiben. Insbesondere wird die Möglichkeit geschaffen, dass Abstimmungen ohne Präsenz der Aktionäre durchgeführt werden können.
Wie Capital berichtet, soll die Stimmrechtsausübung laut dem Gesetzentwurf künftig "über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung" möglich sein. Auch Fragen der Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat sollen über digitale Kanäle ermöglicht werden.
Die geplanten Änderungen gelten für Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Europäische Gesellschaften (SE). Auch für Genossenschaften und Vereine seien Erleichterungen geplant.