Brexit: Anträge für EU-Vorsteuervergütung bis Mitte März stellen
Stand: 12.03.2019
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Berlin – Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine Geschäftsreise in ein EU-Nachbarland unternimmt, wird während seines Aufenthalts Umsatzsteuer zahlen, zum Beispiel auf die Rechnung der Hotelübernachtung oder beim Tanken.
Dieses gezahlte Steuergeld kann sich normalerweise zurückgeholt werden. "Dazu müssen Selbstständige oder Freiberufler einen Antrag über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern stellen", erklärt Markus Deutsch vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg – im Normallfall bis Ende September des Folgejahres.
Sonderfall Brexit
Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU wirft hier seinen Schatten voraus: Da noch nicht klar ist, welche rechtlichen Grundlagen nach dem Brexit gelten, sollten Betroffene ihre Anträge für 2018 bis spätestens Mitte März stellen. "Das gilt zumindest dann, wenn ich an dem vereinfachten Verfahren teilnehmen will", erläutert Deutsch. Wird der Antrag rechtzeitig gestellt, wird das alte Verfahren noch in Gang gesetzt. "Wie es danach weitergeht, weiß derzeit noch niemand."