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Brillen- und Kontaktlinsenträger wünschen sich oft ein Leben ohne Sehhilfen. Das Augenlasern kann diesen Wunsch erfüllen, jedoch ist dieser Eingriff mit hohen Kosten verbunden. Hier erfahren Sie, wann die Krankenkasse die Kosten hierfür übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Zahlt die Krankenkasse?
  3. Wann zahlt die GKV?
  4. Augenlasern und private Krankenversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

    • Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten einer Augen-Laser-Behandlung nicht.
    • Die Kosten für eine Augen-Laser-Therapie hängen von der Art der Fehlsichtigkeit ab, die behoben werden soll.
    • Pro Auge belaufen sich die Laser-Kosten auf etwa 1.000 bis 3.000 Euro.
    • Liegt eine medizinische Notwendigkeit einer Laser-OP vor, übernimmt die Krankenkasse teilweise die Kosten.

Augenlasern: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Viele Brillenträger, die mit dem Gedanken an eine Augen-OP spielen, stellen sich die Frage, ob die Krankenkasse das Augenlasern zahlt. Denn eine mögliche Kostenübernahme der Krankenkasse beeinflusst die Entscheidung für oder gegen eine OP erheblich: Egal wie hoch der Leidensdruck bei starker Fehlsichtigkeit ist – Kosten im vierstelligen Bereich können und wollen viele nicht selbst aufbringen.

Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten einer Augen-Laser-OP in der Regel nicht. Die Krankenkassen werten einen Augenlaser-Eingriff meist nicht als medizinisch notwendig, sondern stufen ihn vielmehr als Schönheits- oder Lifestyle-OP ein.

Wie viel eine Augenlaser-OP letztlich kostet, hängt stark von der Art der Fehlsichtigkeit ab, die korrigiert werden soll. Zu den Routineeingriffen gehören unter anderem Augenlasern bei Kurz-, Weit- oder Alterssichtigkeit, aber auch eine Hornhautkrümmung lässt sich per Laser korrigieren. Dabei müssen Patienten mit etwa 1.000 bis 3.000 Euro Kosten pro Auge rechnen. Meist nutzen die behandelnden Ärzte das sogenannte Lasik-Verfahren.

Vorsicht bei sehr günstigen Angeboten im Ausland

Liegt ein anderer Befund als die oben genannten vor – etwa eine seltenere Augenerkrankung – sind oft aufwendigere Techniken erforderlich, die dann wiederum teurer sein können. Falls Ihre Krankenkasse das Augenlasern nicht übernimmt, sollten Sie nicht unbedingt günstige Kliniken im Ausland aufsuchen – ganz unabhängig davon, wie groß der Wunsch ist, endlich wieder ohne Hilfe sehen zu können.

Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch auf die Einhaltung technischer und hygienischer Standards, und holen Sie sich unabhängige Meinungen über die Ärzte ein. Im Vorfeld sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt die nötigen Voraussetzungen für eine derartige Operation mitbringen. So sind beispielsweise eine Mindestdicke der Hornhaut und eine Stabilität der Sehstärke vonnöten, damit der Eingriff den gewünschten Erfolg bringen kann.

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern?

Die gesetzlichen Krankenkassen stimmen nur in Ausnahmefällen einer Kostenübernahme zu. Diese Ausnahmefälle greifen dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, zum Beispiel:

  • Unverträglichkeit einer Brille: Das Tragen einer Brille kann unzumutbar sein, wenn die Gläser aufgrund der hohen Dioptrienzahl so dick und schwer sind, dass das Gestell beim Tragen schmerzt, oder wenn die Sehstärken der beiden Augen so stark voneinander abweichen, dass das räumliche Sehen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit: Viele Menschen können aufgrund einer speziellen Fehlsichtigkeit nicht auf Kontaktlinsen zurückgreifen oder vertragen diese nicht oder nicht mehr – oftmals entstehen Probleme mit Kontaktlinsen erst nach Jahren. Sie äußern sich zum Beispiel durch gerötete und trockene Augen oder Schmerzen beim Tragen der Linsen.
  • Akute Augenkrankheiten, die eine Operation nötig machen, um eine weitere Verschlechterung des Sehvermögens oder gar eine Erblindung zu verhindern.

In oben genannten Fällen muss ein Augenarzt die medizinische Notwendigkeit einer Laser-OP bescheinigen. Ob die Krankenkasse das Augenlasern dann in vollem Umfang oder nur einen Teil der Kosten übernimmt, hängt stark vom Einzelfall und der Versicherung ab.

Augenlasern mit Zusatzversicherung abdecken

Gesetzlich Versicherte können ihren Krankenschutz durch eine Krankenzusatzversicherung verbessern. Diese bezahlt Kosten, die von der GKV nicht übernommen werden. Dazu zählt auch eine Lasik-OP.

Bei Verivox finden Sie die passende Brillen- und Augenlaserversicherung im Rahmen der Heilpraktikerversicherung beziehungsweise Brillenversicherung.

Augenlasern und private Krankenversicherungen

Die private Krankenversicherung (PKV) muss die Augen-OP per Laser grundsätzlich übernehmen. Das macht ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 deutlich (IV ZR 533/15).

Dennoch kommt es im Einzelfall auch auf den Tarif an: Welche Einschränkungen gelten, welche Leistungen sind ausgeschlossen? Diese Fragen regelt die PKV individuell im Versicherungsvertrag.

Auch Hartnäckigkeit kann sich auszahlen: Bei der ersten Antragsstellung lehnen die Privatversicherungen eine Kostenprüfung oftmals noch pauschal ab. Wenn der Versicherte allerdings Einspruch einlegt und den Fall erneut prüfen lässt, lenkt die Versicherung oft ein und übernimmt zumindest teilweise die Kosten einer Augen-Laser-OP.

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