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Die Kfz-Versicherung kennt viele Kriterien, auf denen letztendlich die Prämie basiert. Es gibt Gründe für Prämienaufstockungen und Gründe für einen Prämiennachlass. Der Hausbesitzer-Rabatt wird Eigentümern von Immobilien eingeräumt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann greift der Hausbesitzer-Rabatt?
  3. Weitere Kriterien für einen Preisnachlass
  4. Verwandte Themen
  5. Weiterführende Links
  6. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Autoversicherer räumen Immobilienbesitzern den sogenannten Hausbesitzer-Rabatt ein.
  • Bei einigen Anbietern beschränkt sich dies jedoch auf die selbst genutzte Immobilie.
  • Die Preisbildung einer Autoversicherung basiert nicht nur auf Fahrzeug und Zulassungsbezirk.
  • Zahlreiche weitere Kriterien wie BahnCard oder kleine Kinder wirken sich auch bei der Prämienkalkulation aus.

Wann greift der Hausbesitzer-Rabatt?

In jedem Antrag für eine Kfz-Versicherung taucht die Frage nach Immobilienbesitz auf. Hintergrund ist, dass Immobilienbesitzer, genauso wie Eltern mit Kindern unter 16 Jahren im Hausstand, statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen. Dieser Sachverhalt wirkt sich positiv auf die Prämie aus.

Allerdings lautet die Fragestellung nicht immer einfach nur „Besitzen Sie Immobilien?“. Einige Versicherer formulieren die Frage pauschal und fragen nach „vorhandenem Immobilienbesitz“. Andere Versicherer ziehen den Kreis enger. Hier beschränkt sich die Frage nach „selbst genutztem Wohneigentum“. Während ein Versicherer die fremd vermietete Eigentumswohnung als Rabattkriterium berücksichtigt, gilt bei dem anderen Unternehmen nur das selbst genutzte Wohneigentum.

Für die Berechnungsgrundlage gelten

  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus
  • Zweifamilienhaus
  • Doppelhaus
  • Reihenhaus
  • Mehrfamilienhaus

Spannend wird es bei einigen Versicherungsunternehmen, wenn die Anschrift des selbst genutzten Wohneigentums von der Wohnanschrift des Antragstellers abweicht. Wohnt dieser zur Miete und nutzt ein eigenes Wochenendhaus, kann dieser Sachverhalt zu einer Grundsatzdiskussion führen. Theoretisch müsste die Frage nach selbst genutztem Wohneigentum um das Wort „dauerhaft“ erweitert werden.

Weitere Kriterien für einen Preisnachlass

Was bei der Antragstellung auf den ersten Blick ein wenig wie übertriebene statistische Neugierde aussieht, hat konkreten Einfluss auf den Beitrag zur Autoversicherung. Der Gutachterverband der Kfz-Versicherer hat die Fragen in den Anträgen aufgrund statistischer Auswertungen immer mehr erweitert. In den 90er Jahren interessierte es kein Versicherungsunternehmen, ob der Versicherungsnehmer eine Dauerkarte für den öffentlichen Personennahverkehr besaß oder kleine Kinder hatte.

Die differenzierten Auswertungen der Lebensumstände der Versicherungsnehmer und bestimmte Sachverhalte führten jedoch dazu, dass es innerhalb eines Tarifs Zuschläge und Abschläge gibt.

Eltern kleiner Kinder fahren offensichtlich defensiver, da sie weniger Unfälle verursachen. Kleine Kinder bedeuten einen Preisnachlass. Wer ein Jahresticket für den Nahverkehr besitzt, fährt in der Regel weniger Autos, ist daher weniger unfallgefährdet. Gleiches gilt für die Inhaber einer Bahncard.

Unser Tipp: Wenn Sie keine Bahncard besitzen, rechnen Sie einmal nach, ob die Investition in eine BahnCard 25 nicht dazu führt, dass die Prämie über den Preis dafür hinaus sinkt. Die Vergangenheit hat dies von Fall zu Fall bestätigt.

Fahrer, die ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben, können eher einen Unfall vermeiden. Auch das bedeutet einen Preisnachlass. Differenzierte Preisnachlässe gibt es in Bezug auf das nächtliche Abstellen des Wagens. Am meisten macht sich eine Einzel- oder Doppelgarage bemerkbar. Dieser folgt der abschließbare Tiefgaragenstellplatz, gefolgt vom Parken auf dem Grundstück.

Einige Versicherer unterscheiden über das Beamtenverhältnis oder die Tätigkeit im öffentlichen Dienst hinaus auch noch nach Berufsgruppen oder Branchen.

Zuschläge gibt es bekanntermaßen, wenn der jüngste Fahrer unter 23 Jahre alt ist. Diese reduzieren sich jedoch, teilweise um 100 Prozent, wenn dieser Fahrer am begleiteten Fahren teilnahm und den Führerschein mit 17 erworben hatte. Wer ein Kind hat, das kein begleitetes Fahren nachwies, darf den Termin des 23. Geburtstages nicht vergessen, um die Versicherung über den Wegfall dieser Klausel zu informieren.

Die Anzahl der Personen, die auf das Fahrzeug zugreifen können, wirkt sich auch auf den Beitrag aus. Am günstigsten ist es, wenn nur der Versicherungsnehmer das Auto nutzt. Am teuersten wird dieses Preisbildungsmerkmal, wenn die Gruppe der Fahrer überhaupt nicht eingegrenzt ist. Im Mittelfeld der Prämienermittlung bewegen sich Partner und Kinder.

Die Zeiten, in denen die PS-Zahl und der Zulassungsbezirk alleine für die Prämie in der Kfz-Versicherung ausschlaggebend waren, sind lange vorbei.

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