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Gewährleistung Gebrauchtwagen

Käufer profitieren von der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf – allerdings oft nicht in gleichem Ausmaß wie beim Erwerb eines Neuwagens. Vor allem beim Kauf eines Autos von einem privaten Verkäufer sind die Möglichkeiten einer späteren Reklamation stark eingeschränkt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was versteht man unter Gewährleistung?
  3. Ausnahmen bei Gebrauchtwagen
  4. Wie lange gilt die Gewährleistung?
  5. Unterschied zur Gebrauchtwagen-Garantie
  6. Vewandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Rahmen der Gewährleistung haftet der Verkäufer dafür, dass die verkaufte Sache den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und frei von Mängeln ist.
  • Nicht immer greift die Gewährleistung: Bei Gebrauchtwagen sind Verschleißteile davon ausgenommen.
  • Zu unterscheiden ist die Gewährleistung von der Gebrauchtwagen-Garantie, die dem Garantienehmer Leistungen zusichert, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen.

Was versteht man unter Gewährleistung?

Wenn Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag schließen, muss der Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Sache frei von Mängeln ist. Dabei kann es sich sowohl um technische Mängel als auch um Mängel anderer Art handeln. Einige Beispiele:

  • Ein Neuwagen weist bei der Übergabe an den Käufer Lackschäden auf, die beim Transport entstanden sind.
  • Der Verkäufer schickt dem Kunden das Kleidungsstück in einer anderen Größe als bestellt.
  • Ein Elektromotor leistet nicht wie im Verkaufskatalog angegeben 500 Watt, sondern nur 100 Watt.
  • Ein als Neuware verkauftes Produkt ist bereits benutzt und weist deutliche Gebrauchsspuren auf.

Die Liste zeigt, dass Mängel auf ganz unterschiedliche Art auftreten können. Grundsätzlich kann der Käufer den Verkäufer immer dann haftbar machen, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, Beschädigungen oder technische Defekte vorhanden sind oder die Merkmale des Produktes nicht den Vereinbarungen im Kaufvertrag entsprechen.

Die Rechte des Käufers

Der Käufer eines mangelhaften Produktes hat zunächst das Recht, vom Verkäufer die Nacherfüllung zu verlangen. Durch eine Reparatur oder – falls diese nicht möglich oder unwirtschaftlich ist – Umtausch muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung den Mangel beheben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

Worauf bezieht sich die Gewährleistung bei Autos?

Ein Auto ist ein hochkomplexes technisches Produkt, und entsprechend hoch ist der Anteil an technischen Merkmalen, wenn es um die Gewährleistung geht. Der Motor und die Bordelektrik müssen ebenso einwandfrei funktionieren wie die mechanischen Bauteile des Fahrzeugs. Darüber hinaus müssen die im Kaufvertrag beschriebenen Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale vorhanden sein.

Ausnahmen von der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sind Mängel, auf die der Verkäufer den Käufer vor dem Erwerb ausdrücklich hingewiesen hat, von der Gewährleistung ausgenommen.

Beispiel: Beim Verkauf eines älteren Gebrauchtwagens macht der Händler den Käufer darauf aufmerksam, dass am Kofferraumdeckel Rostschäden vorhanden sind. Den Hinweis nehmen beide Parteien auch in den Kaufvertrag mit auf. Somit kann der Käufer im Anschluss keine Gewährleistungsansprüche geltend machen, weil ihm der Mangel beim Kauf bekannt war und er diesen akzeptiert hat.

Darüber hinaus sind Verschleißteile von der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf ausgenommen. Dies betrifft unter anderem Bremsbeläge, Kupplung, Reifen, Filter und die Autobatterie.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Grundsätzlich besteht die Gewährleistung zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Seit einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 ist es für gewerbliche Verkäufer in Deutschland nicht mehr zulässig, bei der Veräußerung von gebrauchten Sachen an Verbraucher die Gewährleistungsfrist über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verkürzen. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist ist nur über eine ausdrücklich einzelvertragliche Vereinbarung auf mindestens ein Jahr möglich.

In den ersten sechs Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb dieser Frist der Verkäufer nachweisen muss, dass es sich um keinen Mangel handelt. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer den Mangel nachweisen.

Ausschluss der Gewährleistung beim privaten Verkauf

Handelt es sich beim Verkäufer des Gebrauchtwagens um eine Privatperson, darf diese die Gewährleistung ausschließen. Die meisten Muster-Kaufverträge für Gebrauchtwagen enthalten eine Klausel, dass der private Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung erfolgt.

Trotz dieses Ausschlusses muss der Verkäufer für Mängel haften, wenn er bewusst falsche Angaben gemacht oder dem Käufer bereits bekannte Mängel arglistig verschwiegen hat.

Beispiel: Ein Käufer erwirbt einen Gebrauchtwagen, der sich bei der nächsten Inspektion als Unfallwagen entpuppt. Hat ihm der Verkäufer dies verschwiegen, kann der Erwerber den Kaufvertrag nachträglich anfechten, das Auto zurückgeben und den gezahlten Kaufpreis zurückfordern.

Gewährleistung und Gebrauchtwagen-Garantie: Wo liegen die Unterschiede?

Nicht zu verwechseln ist die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf mit der Gebrauchtwagen-Garantie, die Händler häufig im Zuge des Autoverkaufs mit anbieten. Während es sich bei der Gewährleistung um ein gesetzlich verankertes Recht des Käufers handelt, lassen sich darüber hinaus auf freiwilliger Basis zusätzliche Garantieleistungen vereinbaren. Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Gewährleistung
Gebrauchtwagen-Garantie
Rechtliche Grundlage Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantieleistung bietet der Verkäufer auf freiwilliger Basis an.
Kosten Mit der Gewährleistung sind für den Käufer keine Kosten verbunden. Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten hängt von Fahrzeugmodell und Garantieumfang ab.
Dauer Grundsätzlich zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen ist eine Verkürzung durch individuelle Vereinbarung möglich. Die Frist muss jedoch mindestens ein Jahr betragen. Die Dauer vereinbaren die Vertragsparteien individuell.
Wer haftet? Bei der Gewährleistung haftet immer der Verkäufer des Fahrzeugs. Garantiegeber ist häufig eine Versicherung, die bei Inanspruchnahme die Kosten übernimmt.

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