Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Autoreparatur dauert: Zahlt Versicherung Nutzungsausfall?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wenn das Auto nach einem unverschuldeten Unfall in Reparatur ist, kann ein Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfalls bestehen. Muss man eine andere Werkstatt beauftragen, wenn es lange dauert?

Auch unverschuldet Geschädigte haben eine sogenannte Plicht zur Schadenminderung. Wer dieser aber nachkommt, muss nicht damit rechnen, dass etwa ein Anspruch auf Nutzungsausfall verloren geht. Beispielsweise wenn eine Reparatur länger als gewöhnlich dauert. Das zeigt ein Urteil des Amtsgericht Bautzen (Az.: 21 C 570/20), auf das der ADAC hinweist.

Im Fall erlitt ein Autofahrer unverschuldet einen Unfallschaden. Nach Reparaturfreigabe widmete sich eine Werkstatt dem beschädigten Auto. Doch die Reparatur verzögerte sich, so dass der Mann für fast zwei Monate eine Nutzungsausfallentschädigung verlangte. Die wollte die gegnerische Versicherung aber nicht zahlen. Die überlange Reparatur sei ein Verstoß gegen die Pflicht zur Schadenminderung. Eine andere Werkstatt hätte beauftragt werden müssen. Ein Gericht musste klären.

Der Autofahrer bekam dabei Recht. So habe dieser wöchentlich in der Werkstatt nachgefragt und zur zügigen Erledigung aufgefordert. Als Antwort bekam er coronabedingte Lieferverzögerungen zu hören. Laut Gericht sei nicht mehr zumutbar gewesen. Eine Alternative hätte der Mann hier nicht suchen müssen. So musste die Versicherung den Nutzungsausfall voll begleichen.