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Telefonbetrug: Wie man auf betrügerische Anrufe reagieren sollte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Immer häufiger haben es Telefonbetrüger auf das Geld der Verbraucher abgesehen. Allerdings sind diese den Lockanrufen nicht wehrlos ausgesetzt. Rasches Handeln ist gefragt: Wer sich gegen die betrügerischen Anrufe zur Wehr setzt, kann nicht nur das eigene Bankkonto schützen, sondern auch das vieler anderer Verbraucher schützen.

Was ist Telefonbetrug?

Gängige Masche sind nach Angaben der Bundesnetzagentur Lockanrufe, bei denen Verbraucher von Sprachcomputern angerufen werden. Darin werden die Verbraucher über den vermeintlichen Sieg bei einem Gewinnspiel informiert und bekommen eine attraktive Prämie in Aussicht gestellt - etwa ein Auto oder eine Reise. Für nähere Informationen sollen die Verbraucher dann unter einer häufig teuren 0900-Telefonnummer zurückrufen. Dort wartet jedoch nur eine Warteschleife, und die Telefonrechnung steigt und steigt.

Was sollten Verbraucher bei einem betrügerischen Lockanruf machen?

Sofort auflegen - oder zumindest keinesfalls die 0900-Nummer anrufen, die angesagt wird. Sonst wird es schnell teuer. Wer andere Verbraucher schützen will, sollte aber die 0900-Nummer notieren und diese dann der Bundesnetzagentur mitteilen. Die Behörde sorgt dafür, dass die Telefonnummer abgeschaltet wird und die Betreiber der Betrugsnummern kein Geld mehr von Verbrauchern über deren Telefonanbieter einziehen können. In den vergangenen Monaten wurden hunderte Nummern deaktiviert.

Müssen Verbraucher die Telefonkosten bei betrügerischen 0900-Nummern tragen?

Nein. Verbraucher sollten nach einem möglichen Anruf bei einer solchen Nummer aber rasch reagieren. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur hilft, weil diese die Betrugsnummern nach Angaben von Verbraucherschützern schnell abschaltet. Zudem besteht dadurch Aussicht darauf, dass die Gebühren für den teuren 0900-Anruf unter Umständen noch nicht einmal mit der nächsten Telefonrechnung abgebucht werden.

Haben Verbraucher noch Chancen, wenn bereits Geld vom Konto abgebucht wurde?

Ja. Aber auch hier ist rasches Handeln gefragt. Verbraucherschützer empfehlen, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung aktiv zu werden und den Betrag des 0900-Anbieters über ihre Bank oder Sparkasse zurückbuchen zu lassen. Die Reklamation der Telefonrechnung sollten Verbraucher auf jeden Fall dem 0900-Anbieter und ihrem Telefonanbieter schriftlich mitteilen, der die Rechnung ausstellt. Es sollte erwähnt werden, dass es um den Betrag des einen speziellen Anbieters geht.

Wie unterscheiden sich Telefonbetrug und unerlaubte Telefonwerbung?

Beim Telefonbetrug zielen Kriminelle darauf, etwa über teure 0900-Nummern an das Geld der Verbraucher zu kommen. Bei unerlaubter Telefonwerbung geht es oft darum, Verbrauchern Verträge für Dienstleistungen unterzuschieben oder Produkte zu verkaufen. Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Mit dem seit vergangenem Jahr gültigen Gesetz ist es vorgeschrieben, dass diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen muss. Sie darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Auch müssen die Anrufer ihre Rufnummer anzeigen. Sonst drohen Geldstrafen.

Gesetzesänderung: Mehr Schutz vor manipulierten Rufnummern seit 1. Dezember 2022

Seit dem 1. Dezember 2022 gelten neue gesetzliche Regelungen, die Verbrauchern laut Bundesnetzagentur einen besseren Schutz vor manipulierten Rufnummern bieten sollen. Mit gefälschten Rufnummern, etwa durch Anzeige einer deutschen Rufnummer, können beispielsweise im Ausland sitzende Kriminelle ihre Identität verschleiern.

  • Künftig müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten sicherstellen, dass ein Abbruch von Anrufen erfolgt, bei denen fälschlicherweise die Rufnummer der Notrufe 110 und 112, hochpreisige Rufnummern wie (0)900 und (0)137 sowie Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden.
  • Bei Anrufen aus ausländischen Netzen dürfen keine deutschen Rufnummern als Absenderinformation angezeigt werden. In solchen Fällen muss laut Bundesnetzagentur die Nummernanzeige unterdrückt werden. Lediglich Mobilfunknummern im internationalen Roaming seien von dieser Regelung ausgenommen.

Als Folge der Gesetzesänderung werde es künftig mehr Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass es sich um einen unseriösen Anruf handelt. Anrufende könnten sich auch ganz bewusst für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Der Rat der Bundesbehörde: Vergewissern Sie sich im Zweifel der Identität des Anrufenden - etwa durch gezieltes Nachfragen.