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Ungesichertes WLAN-Netzwerk kann Ärger mit der Justiz bringen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa/tmn) - Wenn ein Computernutzer sein WLAN-Netzwerk nicht richtig absichert, kann er im Extremfall sogar Ärger mit der Justiz bekommen. Das hat ein Mann zu spüren bekommen, der vom Düsseldorfer Landgericht wegen Musik-Piraterie verurteilt wurde (unter anderem Az.: 12 O 195/08). Ob der Rentner selbst die Straftat begangen hat oder jemand in seine ungesicherte WLAN-Verbindung eingedrungen ist, sei unerheblich, urteilten die Richter. Der Nutzer trägt in jedem Fall die Verantwortung für seinen Anschluss.

Wer kabellos im Internet surft, muss sich also unbedingt Gedanken um die Sicherheit seines Netzwerks machen, mahnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn. In der Regel bemerken es Computernutzer nicht, wenn sich ein Fremder in ihr Drahtlos-Netzwerk einklinkt. Wer eine Flatrate hat, sieht es nicht einmal im Nachhinein auf der Telefonrechnung. Eine gute Absicherung sei deshalb das allererste, worum man sich bei seinem WLAN-Netzwerk kümmern sollte, sagt die stellvertretende BSI-Sprecherin Katrin Alberts.

Vor allem müssen der vom Hersteller vorinstallierten Benutzername und das Passwort geändert werden - und zwar noch bevor man mit dem neuen WLAN-Router zum ersten Mal per Funk ins Internet geht. "Baut man noch mit dem Standard-Kennwort eine Verbindung auf, kann sich sonst leicht ein Fremder einhacken", sagt die Expertin.

Außerdem sollte unbedingt die Verschlüsselung aktiviert werden. Das BSI empfiehlt, mindestens den WPA2-Standard einzusetzen. "Wenn man dann noch ein Anti-Virenprogramm und eine Firewall auf seinem Rechner installiert hat, ist eine gute Basis-Sicherheit erreicht", sagt Alberts. Sehr einfach und besonders effektiv sei es außerdem, den WLAN-Router einfach auszuschalten, wenn man ihn gerade nicht nutzt. Denn dann könne kein noch so guter Hacker in das Netzwerk eindringen.

  • Ratgeber: WLAN-Sicherheit