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Rentenbesteuerung: Pensionäre sollten Steuererklärung machen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Auch Rentner sollte eine Einkommenssteuererklärung abgeben - im Zweifel rückwirkend für die vergangenen Jahre. Die Finanzämter hätten inzwischen Kenntnis über die Rentenzahlungen seit 2005, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Das heißt konkret: Pensionäre, die bisher keine Steuererklärung eingereicht haben, müssten nun damit rechnen, dass sie das zuständige Finanzamt dazu auffordert.

Im schlimmsten Fall könne der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein, erklärt Nöll. "Wer billigend in Kauf genommen hat, dass dem Fiskus Steuern entgangen sind, muss mit einer Strafandrohung rechnen." Die meisten Rentner müssten sich allerdings keine großen Sorgen machen. "Wer nur leicht über den Freibeträgen lag, muss nicht unbedingt mit Sanktionen rechnen."

Hintergrund ist das Alterseinkünfte-Gesetz, wonach Renten nach und nach besteuert werden. Wie viel von der gesetzlichen Rente versteuert werden muss, hängt davon ab, wann man den Ruhestand angetreten hat. Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent des Rentenbetrags versteuern.

Seit 2005 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um zwei Prozent. Für das Renteneintritts-Jahr 2010 beträgt der Besteuerungsanteil 60 Prozent, für 2011 62 Prozent. Auch auf Einnahmen wie Betriebsrenten oder aus privaten Versicherungsverträgen müssen Steuern gezahlt werden.

Im Zweifel sollten Rentner jetzt prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, rät Nöll. "Wenn dies der Fall ist, sollten schnellstmöglich rückwirkend Steuererklärungen erstellt und eingereicht werden - im Zweifel bis 2005."