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Steuern auf Zinserträge? Rentner dürfen auf Erstattung hoffen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Viele Senioren dürfen auch dieses Jahr mit einer Steuererstattung rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern in München aufmerksam. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Rente gering, die Kapitalerträge aber üppig seien.

Liegen die Guthabenzinsen oder Dividenden über der Freigrenze von 801 Euro pro Person, hätten die Banken davon bereits 25 Prozent Abgeltungssteuer einbehalten. Einen Teil dieses Geldes könnten sich Rentner nun zurückholen, denn bei Erstellung einer Steuererklärung werde die Steuer auf Kapitaleinkünfte neu berechnet: Statt der Abgeltungssteuer werde dann der persönliche Steuersatz herangezogen. Bei niedrigen Renten liege dieser oft deutlich unter 25 Prozent.