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Geldkarte weg? Unbedingt Bank und Polizei informieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Wenn die Bankkarte plötzlich nicht mehr im Portemonnaie ist, heißt das nichts Gutes. Ob Diebstahl oder verloren – Wenn Verbraucher den Verlust ihrer Bankkarte feststellen, sollten sie umgehend ihre Bank benachrichtigen und die Karte sperren lassen. Darüberhinaus sollte zusätzlich die Polizei informiert werden. «Denn ist die Bankkarte weg, kann man nie sicher sein, ob Betrüger damit nicht Missbrauch betreiben», sagt Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Die Polizei übermittelt den angeschlossenen Handelsunternehmen die Daten der gestohlenen Karte über das sogenannte KUNO-Verfahren. Mit der Folge: "Kriminelle können dann mit der fremden Karte nicht mehr über das elektronische Lastschriftverfahren einkaufen", erklärt Schmidt. Anders als beim Electronic-Cash-Verfahren braucht der Kunde bei einer Zahlung per Lastschrift nämlich keine Geheimnummer - eine Unterschrift reicht aus.

Damit Betrüger die Unterschrift nicht einfach fälschen und einkaufen können, sollten Betroffene die Daten der gestohlenen Karte der Polizei nennen - Name des Karteninhabers, Bankleitzahl und Kontonummer, sowie Kartenfolgenummer. Wer seine Kartenfolgenummer nicht kennt, kann einen alten Kassenbeleg mitbringen. In der Regel können die Beamten die Angaben damit ermitteln, erklärt Schmidt.

KUNO steht für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen". Das freiwillige Informationssystem zwischen Polizei und Einzelhandel gibt es seit 2006 bundesweit.