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Elternzeit: Wie finanziert man sie am besten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Eltern zu werden und dennoch einem Beruf nachzugehen, ist heutzutage der Normalfall. Frauen wie Männer möchten beides. Wie lässt sich das bezahlen? Der Staat greift jungen Familien finanziell unter die Armen - mit dem Basiselterngeld oder dem Elterngeld Plus. Beides wird nach der Geburt eines Kindes gezahlt und muss beantragt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann einen Anspruch geltend machen?

Frauen wie Männer können Elterngeld beantragen. Es wird für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende gezahlt. Anspruch auf die Unterstützung haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Ihren Wohnsitz müssen sie in Deutschland haben - oder sich zumindest hierzulande gewöhnlich aufhalten. Sie sind in der Zeit des Elterngeldbezugs nicht oder nicht voll erwerbstätig. Elterngeld können leibliche Eltern, aber auch Adoptiveltern beantragen. In Ausnahmefällen wird es auch an Verwandte bis dritten Grades gezahlt, etwa an Großeltern.

Was ist Basiselterngeld?

Die früher staatliche Leistung Elterngeld wird jetzt Basiselterngeld genannt. Die Höhe liegt bei meist 65 Prozent des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt. "Gezahlt werden mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro", erklärt Michael Sittig von der Stiftung Warentest. Den Mindestbetrag von 300 Euro können Eltern zum Beispiel beanspruchen, wenn sie studieren oder arbeitslos sind.

Bis zu zwölf Monate kann ein Elternteil Basiselterngeld beziehen. Betreut der Partner für mindestens 2 Monate das Kind, verlängert sich die Bezugsdauer von Basiselterngeld für die Eltern auf 14 Monate. Dabei können die Eltern auch getrennt erziehend sein. "Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, wenn der Familie für mindestens 2 Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt", sagt eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums in Berlin.

Und was verbirgt sich hinter Elterngeld Plus?

Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus wählen. "Vom Elterngeld Plus profitieren vor allem Mütter und Väter, die Teilzeit arbeiten wollen", erklärt die Ministeriumssprecherin. Sie dürfen maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten und erhalten Elterngeld Plus zusätzlich zum Gehalt.

Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gewährt. Das bedeutet, Eltern können einen Monat Basiselterngeld in zwei Elterngeld Plus-Monate umwandeln. Unter dem Strich werden also aus bis zu 14 Monate Basiselterngeld bis zu 28 Monate Elterngeld Plus-Monate. Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.

Wie können Eltern die beste Variante für sich herausfinden?

"So früh wie möglich, am besten schon beim Kinderwunsch, sollte ein Paar sich entscheiden, ob und wie sie die Elternzeit untereinander aufteilen wollen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Werdende Eltern sollten sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an die für sie zuständige Elterngeldstelle wenden und individuell mehrere Varianten berechnen lassen.

Steht fest, welches Elternteil das Kind nach der Geburt überwiegend betreuen wird, dann sollte der Betreffende in Steuerklasse III wechseln. "Durch diesen Wechsel erhöht sich das Nettoeinkommen, das bei der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt wird", erläutert Rauhöft. Der Wechsel muss allerdings bei Frauen mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes und bei Männern mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes erfolgen.

Können Basiselterngeld und Elterngeld Plus kombiniert werden?

Ja. Möglich ist zum Beispiel der Bezug von sechs Monaten Basiselterngeld - eine Zeit, in der man nicht arbeitet - und anschließend der Bezug von Elterngeld Plus - in dieser Phase geht man einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die 14 Elterngeldmonate in der bisherigen Form, die Eltern zur Verfügung stehen, können flexibel in Elterngeld Plus-Monate aufgeteilt werden. Dabei kann der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln.

Oft ist von einem Partnerschaftsbonus die Rede - was ist das?

Wenn sich ein Paar in vier aufeinanderfolgenden Monaten die Betreuung des Kindes teilt und parallel einer Teilzeittätigkeit nachgeht, dann besteht für diese Zeit ein Anspruch auf zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Diesen Partnerschaftsbonus erhalten aber nur jene, die Teilzeit nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. "Einen Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit haben Arbeitnehmer allerdings nur dann, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten", erläutert Sittig. Außerdem muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate im Betrieb bestehen. Zudem kann der Chef eine Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.