Studenten sind bis 25 mit den Eltern krankenversichert
Stand: 21.07.2016
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Bremen - Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, sind Studenten bis 25 mit abgesichert. Das gilt jedoch nicht, wenn die Eltern privat krankenversichert sind. Dann müssen Studierende einen eigenen Vertrag abschließen. Darauf macht die Verbraucherzentrale Bremen aufmerksam.
Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten angehende Studierende ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn Studierende in andere Länder reisen. Denn dann ist ein Rücktransport abgedeckt, der mitunter hohe Kosten verursacht.
Außerdem raten sie Schulabgängern, sich über die private Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu informieren. Beide Policen seien sinnvoll, um Risiken abzusichern, die die wirtschaftliche Existenz bedrohen können.