BGH fordert von Banken klare Darstellung der Zinsentwicklung
Stand: 21.12.2010
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Banken aufgefordert, ihre Kunden besser über die zu erwartenden Zinsen bei Sparverträgen aufzuklären. Die Kreditinstitute müssen die Zinsentwicklung transparenter machen, entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe (Az.: XI ZR 52/08). "Die Banken müssen jetzt reagieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern", erklärte ein Sprecher des Gerichts. So könnten Banken beispielsweise die Referenzzinsen aushängen, an denen sich die Kunden dann orientieren können.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Grundsatzurteil des BGH vom April dieses Jahres, mit der die Zinsänderungsklausel vieler Banken als unwirksam erklärt wurde. Diese Klausel gab den Banken das Recht, die Zinsen mehr oder weniger nach eigenem Gutdünken festzulegen. Durch die Aufhebung entstand eine Vertragslücke, die nun geschlossen werden muss. Dafür hat der BGH jetzt einen weiteren Baustein geliefert. Der Tenor lautet: "Es besteht kein Raum für ein einseitiges geschäftspolitisches Ermessen der beklagten Banken."
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau auf Zinsnachzahlungen von knapp 40.000 Euro aus 24 Sparverträgen geklagt. Sie warf den Banken vor, durch Ausnutzung der Zinsänderungsklausel zu niedrige Zinsen angesetzt zu haben. In erster Instanz war die Klägerin gescheitert, vor dem Berufungsgericht wurden ihr dann rund 4.000 Euro zugestanden. Jetzt kann sich die Klägerin Hoffnung auf mehr Geld machen, denn dieses Gericht muss nun erneut entscheiden, ob die Nachzahlung nicht höher ausfallen muss.
Der BGH rechnet in den kommenden Monaten noch mit etlichen weiteren Verfahren zur Zinsänderungsklausel. Nach dem aktuellen Urteil sollte sich jeder Sparer bei seiner Bank anschauen, welche Zinsabsprachen gelten.