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Bausparen: Sparrate darf nicht einseitig gesenkt werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Leipzig - Bausparer bekommen nach Angaben der Verbraucherzentralen gerade Schwierigkeiten, wenn sie etwa über die Mindestanspar- oder die vereinbarte Bausparsumme hinaus Geld in den Vertrag einzahlen wollen. Denn die Anbieter setzen dem Grenzen.

"Das ist grundsätzlich auch rechtlich zulässig", erklärt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. "Allerdings dürfen es die Bausparkassen nicht zu weit treiben."

Nicht zulässig ist es aus Sicht der Verbraucherschützerin, wenn die Bausparkasse einseitig die bei Vertragsabschluss vereinbarte monatliche Sparrate herabsetzt. Der Grund: Die Kunden haben dann unter anderem keinen Anspruch mehr auf die volle Wohnungsbauprämie. Verbraucher würden durch dieses Vorgehen unangemessen benachteiligt. Denn die Nutzung der maximalen staatlichen Förderung sei ein wesentlicher Vertragszweck.

Kunden sollten daher nicht einfach klein beigeben: "Zahlen Sie einfach den vereinbarten Betrag weiter", empfiehlt Heyer. "Außerdem sollten Sie der Bausparkasse schriftlich mitteilen, dass sie der Verringerung des Sparrate widersprechen." Sollte sich die Bausparkasse darauf nicht einlassen, könnten Kunden sich an den Ombudsmann wenden.