Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung hat jeder Versicherungsnehmer laut § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) das Recht auf eine Überschussbeteiligung. Diese entsteht, wenn die Versicherungskosten niedriger ausfallen als angenommen. Die Versicherer zahlen die Überschussbeteiligung auf drei verschiedene Arten aus: durch eine Beitragsverrechnung, als Bonusrente und per Schlussüberschuss.
- Definition: Was ist die Überschussbeteiligung?
- Wer profitiert von der Überschussbeteiligung?
- Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?
- Überschussbeteiligung mit der Beitragsverrechnung
- Überschussbeteiligung mit der Bonusrente
- Überschussbeteiligung mit dem Schlussüberschuss
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Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Überschussbeteiligung beteiligt der Versicherungsgeber den Versicherungsnehmer an den Überschüssen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Der Versicherungsgeber kalkuliert die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel eher vorsichtig, um ein hohes Kostenrisiko zu vermeiden. Dadurch fallen die tatsächlichen Versicherungskosten meistens viel geringer aus, als zuvor vermutet: es kommt zu einem Überschuss.
- Es gibt drei Arten der Überschussbeteiligung: die Beitragsverrechnung (auch bekannt als Beitragssofortabzug), die Bonusrente und der Schlussüberschuss.
- Auf welche Art ein Versicherer die Überschussbeteiligung durchführt, hängt von der Versicherung und dem Tarif ab.
Definition: Was ist die Überschussbeteiligung?
Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht ein hohes Kostenrisiko für den Versicherungsgeber. Da der Versicherungsgeber bei den Berechnungen der Tarife seine voraussichtlichen Jahreseinnahmen und -ausgaben schätzen muss, kalkuliert er die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel sehr bedacht.
Wenn die Versicherungskosten schließlich deutlich niedriger ausfallen, als der Versicherungsgeber kalkuliert hat, kommt es zur sogenannten Überschussbeteiligung. Im Umkehrschluss entsteht also eine Überschussbeteiligung, wenn weniger Versicherungsnehmer berufsunfähig werden als angenommen. Manche Versicherungsgeber bezeichnen diese Überschüsse auch als Risikogewinne.
Die Überschussbeteiligung gibt es nicht nur bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie ist auch bei vielen privaten Rentenversicherungen ein übliches Verfahren.
Wer profitiert von der Überschussbeteiligung?
Gemäß § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hat jeder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Überschussbeteiligung. Der Versicherer muss die Risikogewinne also an seinen Kunden weiterleiten. Er ist nur dann nicht dazu verpflichtet, wenn eine Überschussbeteiligung von vorneherein in den Vertragsunterlagen ausgeschlossen wurde. Ob und auf welche Art ein Versicherer die Überschussbeteiligung durchführt, ist von Berufsunfähigkeitsversicherung zu Berufsunfähigkeitsversicherung und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. In der Regel wird der Kunde aber bereits ab der nächsten Prämienzahlung an den Überschüssen beteiligt.
Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Überschussbeteiligung. Manche Versicherer bieten nur eine Variante an, bei anderen Versicherern kann der Versicherte selbst die Entscheidung treffen, welche Überschussbeteiligung in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden soll. In der Regel stehen diese drei Arten der Überschussbeteiligung zur Auswahl:
- Die Beitragsverrechnung
- Die Bonusrente
- Der Schlussüberschuss
Überschussbeteiligung mit der Beitragsverrechnung
Bei der Beitragsverrechnung, auch Beitragssofortabzug genannt, wird der Versicherte unmittelbar mit einer Gutschrift auf seinen Beitrag an den Überschüssen der Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt. Der Vorteil: dadurch reduziert sich der Versicherungsbeitrag. Sobald die Überschüsse wieder sinken, steigt auch der Versicherungsbeitrag wieder. Da die Überschüsse unterschiedlich hoch oder niedrig ausfallen können, berechnet der Versicherer die Überschussbeteiligung dementsprechend jedes Jahr aufs Neue. Die meisten Versicherungsgeber empfehlen ihren Kunden, diese Art der Überschussbeteiligung in ihren Versicherungsvertrag mit aufzunehmen.
Überschussbeteiligung mit der Bonusrente
Von dieser Art der Überschussbeteiligung profitieren vor allem die Versicherten, die berufsunfähig sind und folglich auf eine Berufsunfähigkeitsrente angewiesen sind. Denn mit der Bonusrente erhält der berufsunfähige Versicherte nicht nur die herkömmliche, im Vertrag festgelegte Berufsunfähigkeitsrente, sondern auch die Überschussbeteiligung. Sie wird also nicht verrechnet, sondern ergänzend ausgezahlt. Auch hier hängt die Höhe der Beteiligung wieder von der Summe der Überschüsse ab.
Überschussbeteiligung mit dem Schlussüberschuss
Die Versicherten können auch einen Tarif wählen, der die Überschussbeteiligung per Schlussüberschuss beinhaltet. Hierbei handelt es sich um eine Art Sparvertrag: Der Versicherte erhält die gesamte Summe an einem vertraglich festgelegten Datum, beispielsweise, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung endet.
Es gibt aber auch Varianten, bei denen der Versicherer den vollständigen Schlussüberschuss im Leistungsfall oder gar bei Tod des Versicherten auszahlt. In der Regel raten die Versicherungen aber von einem solcher Überschussbeteiligung ab.
Es ist empfehlenswert, sich mit einem Ansprechpartner bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beraten und einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um die beste Tarifart zu identifizieren.
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