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Wann zahlt die BU?

Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

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Inhalt dieser Seite
  1. Wann zahlt die BU?
  2. Wie lange zahlt die BU?
  3. Karenzzeit vermeiden
  4. Wie funktioniert die Auszahlung?
  5. Unterschied zwischen Beitragsdynamik und Leistungsdynamik
  6. Auszahlung nach BU-Kündigung?
  7. Auszahlung nach Ende der Laufzeit
  8. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie für den Fall ab, dass Sie krankheitsbedingt nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
  • Die BU zahlt, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind und wenn dieser Zustand für mindestens sechs Monate bestehen wird.
  • Die BU-Rente wird so lange gezahlt, bis sich der Gesundheitszustand bessert oder bis der Versicherungsvertrag endet.
  • Werden Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig, endet der Vertrag ohne weitere Ansprüche. Eine Auszahlung der geleisteten Versicherungsbeiträge ist nicht möglich.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

AdobeStock_509553108_Paar_mit_DokumentenDie Berufsunfähigkeitsversicherung leistet mindestens ab ärztlicher Feststellung der Berufsunfähigkeit – je nach Vereinbarung auch rückwirkend ab dem Eintreten der Berufsunfähigkeit. Die Versicherung zahlt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in bei Vertragsabschluss festgelegter Höhe aus. Die BU-Rente erhalten Sie, solange Sie berufsunfähig sind, beziehungsweise bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit.

Voraussetzungen für die Auszahlung

Für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Voraussetzung
Erklärung
Mindestens 50 % berufsunfähig Nach ärztlicher Einschätzung sind Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu höchstens 50 Prozent leistungsfähig.
Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate (Prognosezeitraum) Laut ärztlicher Prognose werden Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate oder länger berufsunfähig sein.
Verzicht auf abstrakte Verweisung Der Versicherer kann Sie nicht auf andere Berufe verweisen und die Zahlung der BU-Rente verweigern.
Vollständige Gesundheitsangaben Sie haben bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet.
Keine Leistungsausschlüsse Die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit ist versichert. Es besteht kein Ausschluss.
Leistungsfall in der Vertragslaufzeit Die Berufsunfähigkeit tritt während der aktiven Versicherungsdauer auf.

Wann zahlt die BU nicht?

Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent: Der erforderliche Mindestgrad wird nicht erreicht.

Verletzung der Anzeigepflicht: Falsche Angaben zum Gesundheitszustand oder verschwiegene Vorerkrankungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Vertragsausschlüsse greifen: Die Ursache Ihrer Berufsunfähigkeit ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, etwa aufgrund einer Vorerkrankung.

Wichtig für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbstständige enthalten mitunter eine Umorganisationsklausel. Diese erlaubt es dem Versicherer, die Auszahlung der BU-Rente zu verweigern, wenn Sie Ihren Betrieb so umstrukturieren können, dass Sie wieder voll arbeiten können. Voraussetzung ist, dass die Umorganisation wirtschaftlich zumutbar ist. Denken Sie an diese Bedingung, wenn Sie Ihre BU abschließen.

Was ist die abstrakte Verweisung in der BU?

Die abstrakte Verweisung erlaubt Ihrem Versicherer, die BU-Rente zu verweigern, wenn Sie theoretisch noch andere Berufe ausüben könnten. Ob Sie eine solche Tätigkeit tatsächlich ausüben werden, ist völlig unerheblich.

Wenn der Versicherer sich auf diese Klausel beruft, erhalten Sie die BU-Rente erst dann, wenn Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sind.

Achten Sie daher darauf, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Moderne BU-Verträge enthalten diese Klausel aber ohnehin kaum noch.

Wie lange dauert es, bis der Versicherer die BU-Rente zahlt?

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dauerte die Bearbeitung 2023 durchschnittlich 3,5 Monate (110 Tage) von der Antragstellung bis zur Entscheidung. Das umfasst auch die Zeit, die Sie brauchen, um alle Dokumente und ärztliche Gutachten für den Antrag auf BU-Rente zusammenzustellen.

Liegen alle Unterlagen vor, benötigen die Versicherer im Schnitt zehn Tage, um darüber zu entscheiden, ob die Auszahlung der BU-Rente bewilligt wird oder nicht.

Für Sie heißt das: Die erste Rentenzahlung erfolgt erst mehrere Monate, nachdem Sie arbeitsunfähig wurden und Ihre Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

Rückwirkende Leistung vereinbaren

Die gute Nachricht ist, dass die Anbieter die BU-Rente in der Regel rückwirkend bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlen, wenn sie den Leistungsantrag anerkennen. Dies muss allerdings im Vertrag geregelt sein. Achten Sie auf solche Details, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Unsere Versicherungsexperten von Verivox helfen Ihnen dabei, die passende BU zu finden.

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Tipp

Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollten Sie mit dem Versicherer eine sogenannte Überbrückungshilfe vereinbaren. Dann erhalten Sie vorübergehend eine Zahlung in Höhe der BU-Rente, für den Fall, dass sich die Leistungsprüfung in die Länge zieht und Ihre Krankenversicherung kein Krankentagegeld oder kein Krankengeld mehr zahlt.

Karenzzeit vermeiden

Vereinzelt gibt es BU-Tarife, die eine Karenzzeit beinhalten. Eine Karenzzeit verlängert den Zeitraum zwischen der Feststellung der Berufsunfähigkeit und der ersten Auszahlung der BU-Rente.

Bei BU-Tarifen mit Karenzzeit sind die monatlichen BU-Kosten oft niedriger.

Eine lange Wartezeit kann aber auch ein Nachteil sein. Ohne private Krankentagegeldversicherung sind Sie bei Berufsunfähigkeit auf das gesetzliche Krankengeld angewiesen. Dann erhalten Sie aber höchstens 70 Prozent des Durchschnittsgehalts der letzten drei Monate vor dem Arbeitsausfall.

Zudem wird es nur 18 Monate lang gezahlt.

Vereinbaren Sie eine längere Karenzzeit in Ihrer BU-Versicherung, müssen Sie diesen Zeitraum aus eigener Tasche bezahlen. Eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht.

Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet so lange, wie Sie berufsunfähig bleibt, jedoch maximal bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Nachprüfung der Berufsunfähigkeit

Jedes Jahr kann der Versicherer den Anspruch auf Leistung neu prüfen lassen. Dazu werden medizinische Untersuchungen durchgeführt und Ihr Gesundheitszustand neu beurteilt. Sollte sich dabei zeigen, dass Sie die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit nicht mehr erfüllen, stellt der Versicherer die Zahlung der BU-Rente ein. Das kann der Fall sein, wenn sich Ihre Leistungsfähigkeit verbessert hat.

Wie funktioniert die Auszahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sogenannte Risikoversicherung. Mit dieser Police sorgen Sie für finanzielle Sicherheit für das Risiko, dass Ihre Arbeitskraft ausfällt und Sie Ihr gewohntes Einkommen verlieren.

Eine Auszahlung aus der BU erhalten Sie nur dann, wenn Sie berufsunfähig sind. Dann erhalten Sie die Leistung als monatliche BU-Rente auf das Konto.

Werden Sie nicht berufsunfähig, erhalten Sie auch keine Auszahlung.

Damit Sie die BU-Rente erhalten, müssen Sie einen Leistungsantrag stellen.

Berufsunfaehigkeitsrente in 6 Schritten beantragen

Rentensteigerung in der Auszahlungsphase

Laut GDV schließen die meisten Menschen ihre BU mit 29 Jahren ab. Eine Berufsunfähigkeit tritt jedoch häufig im höheren Alter auf, oft erst ab 50 Jahren aufwärts. Das bedeutet: Die BU-Rente, die Sie heute festlegen, ist in 20 bis 30 Jahren durch die Inflation deutlich weniger wert. Denken Sie langfristig bei Ihrer BU-Versicherung.

Mit Dynamik-Klauseln gleichen Sie die Inflation aus:

Beitragsdynamik
Leistungsdynamik
Rente und Beitrag steigen jährlich um einen festen Prozentsatz (beispielsweise 3 %). Im Leistungsfall erhalten Sie eine konstante Rentenhöhe. Die BU-Rente steigt erst während der Auszahlungsphase an. Das kann bei längerer Bezugszeit einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

Welche Option für Sie die bessere Wahl ist, klären unsere Versicherungsexperten gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Jetzt beraten lassen

Ist die BU-Rente steuerpflichtig?

Die BU-Rente gilt als Einkommen und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. Sie wird in der Steuererklärung als "Sonstiges Einkommen" angegeben. Wie viel Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.

  • Art der BU-Versicherung: Selbstständige BU oder Zusatzversicherung zur Rürup-Rente oder zu einer betrieblichen Altersvorsorge
  • Rentendauer und Alter: Voraussichtliche Bezugsdauer und Ihr Alter beim Rentenbeginn

Bei einer einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherung (selbstständige BU oder SBU) müssen Sie meist nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser liegt oft unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (für Singles, Stand 2025). Das bedeutet: In der Regel zahlen Sie keine Steuern auf Ihre BU-Rente.

Bei BU als Zusatzversicherung kann die Besteuerung höher ausfallen, da hier andere Regeln gelten.

Ausführliche Informationen und Beispiele dazu finden Sie auf unserer Themenseite Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer.

Bekomme ich eine Auszahlung, wenn ich die Berufsunfähigkeitsversicherung kündige?

Bei Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie kein Geld zurück. Mit dem vereinbarten Ende der Beitragszahlung erlischt nur der Versicherungsschutz. Ihre gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet, da es sich um Risikobeiträge handelt. Diese werden nicht angespart oder angelegt.

Alternativen zur Kündigung prüfen

Überlegen Sie sich daher gut, ob eine Kündigung der Versicherung sinnvoll ist. Oft sind Alternativen wie eine Stilllegung eines bestehenden Vertrages oder eine Beitragsstundung die bessere Lösung. Lassen Sie sich dazu von unseren BU-Experten beraten.

Risiken bei neuem BU-Vertrag

Wollen Sie später erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sind Sie als Versicherungsnehmer älter und auch Ihr Gesundheitszustand hat sich verändert. Das bedeutet:

  • Höhere Beiträge
  • Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
  • Mögliche Ablehnung des Antrags

Unsere Versicherungsexperten unterstützen Sie aber gern dabei, sich auch in einer solchen Situation bestmöglich und kostengünstig abzusichern. In einem Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Optionen es gibt und was eine neue BU kosten würde.

Zur BU beraten lassen

Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende der Laufzeit auszahlen lassen?

AdobeStock_256401973_Junger Mann nachdenklich am LaptopEine Auszahlung bei Ende des Vertrages ist nicht möglich. Eine Auszahlung aus der BU erfolgt wirklich nur, wenn Sie berufsunfähig werden und eine BU-Rente erhalten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden nicht angelegt, sondern dienen der Finanzierung der vertraglich vereinbarten BU-Rente im Leistungsfall.

Waren Sie bis zum Ablauf der Versicherung nicht berufsunfähig, dann waren Sie zwar für den festgelegten Zeitraum der Versicherung geschützt. Am Ende erhalten Sie aber weder die Beiträge zurück noch eine anderweitige Auszahlung.

Sonderfall BU mit Beitragsrückgewähr

Eine Ausnahme sind BU-Tarife mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Bei diesen Tarifen legt der Versicherer die Überschüsse, die er mithilfe der Beiträge der Versicherten erwirtschaftet, am Kapitalmarkt an. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten die Versicherten diese Überschüsse und die erwirtschaftete Rendite ausgezahlt.

Diese Überschüsse sind jedoch nicht garantiert. Zudem schwanken sie von Jahr zu Jahr und je nach Marktentwicklung. Außerdem dürfen Sie während der gesamten Laufzeit nicht berufsunfähig geworden sein.

Ein weiterer Nachteil von BU-Tarifen mit Beitragsrückgewähr: Sie sind oft deutlich teurer als eine normale BU.

Meist ist es günstiger, wenn Sie die Überschüsse direkt mit Ihren laufenden Beiträgen verrechnen lassen, statt sie am Ende ausgezahlt zu bekommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzschutz

Die sogenannte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann mit verschiedenen Produkten gekoppelt und gemeinsam abgeschlossen werden. Hierzu gehören

Die Kombination der Produkte ist vor allem für die Hinterbliebenenabsicherung oder aus steuerlichen Gründen denkbar.

Die Option sollte aber vor Vertragsabschluss genau durchdacht werden. Bei Kombiverträgen schließen Sie beide Versicherungen bei derselben Gesellschaft ab. Oft ist es sinnvoller und günstiger, für jede Versicherung den passenden Anbieter separat auszuwählen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, dies ist normalerweise nicht der Fall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur, wenn Sie für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent oder mehr berufsunfähig werden. Endet die Vertragslaufzeit, ohne dass Sie berufsunfähig geworden sind, erlischt der Versicherungsschutz ohne weitere Ansprüche.

Eine Ausnahme sind BU-Tarife mit Beitragsrückgewähr. Aber auch hier ist die Auszahlung deutlich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge. Die BU ist keine Sparanlage.

Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Berufsunfähigkeit bedeutet nicht völlige Erwerbsunfähigkeit, sondern nur, dass Sie Ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben können.

Sprechen Sie jede geplante Tätigkeit vorher mit Ihrer Versicherung ab, sonst riskieren Sie den Verlust der gesamten BU-Rente.

Der Versicherer wird prüfen, ob Sie mit dem neuen Job noch die Voraussetzungen für die BU-Rente erfüllen. Handelt es sich eindeutig um einen Nebenjob, in dem Sie weniger verdienen als in Ihrem ausgeübten Beruf und der in der Gesellschaft weniger angesehen ist, kann ein Hinzuverdienst möglich sein.

Als Risikoversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei Berufsunfähigkeit. Sie haben keinen Anspruch auf eine Auszahlung der Beiträge, wenn der Vertrag endet und kein Leistungsfall eingetreten ist.

Haben Sie einen BU-Vertrag, der bis zum 67. Lebensjahr gilt, endet der Versicherungsschutz mit dem Eintritt ins Rentenalter. Eine weitere Auszahlung erfolgt nicht.

Falls Sie Erwerbsminderungsrente erhalten, ist es durchaus möglich, dass die BU-Rente ebenfalls ausgezahlt wird, wenn die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

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