Wohnungsgeberbestätigung: Was Vermieter wissen müssen
Stand: 25.10.2017
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Berlin - Wer umzieht, hat zwei Wochen Zeit sich umzumelden. Die zuständige Meldebehörde benötigt dazu eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung. Diese stellt der Vermieter aus. Wichtig: Das Datum des Einzugs sollte auf jeden Fall stimmen.
So wird die Bestätigung ausgestellt
Ausstellen muss die Bestätigung der Wohnungsgeber, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland. Eigentümer können diese Aufgabe auch einer Verwaltung übertragen. Tun sie dies nicht, müssen sie die Bestätigung selbst erteilen. Die Bestätigung muss gegenüber dem Mieter schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. "Bei den zuständigen Meldebehörden erhält man die entsprechenden Musterformulare", erklärt Happ.
Angegeben werden müssen der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller dort einziehenden meldepflichtigen Personen. Sollte der Wohnungsgeber nicht der Eigentümer der Wohnung sein, muss zusätzlich der Name des Eigentümers vermerkt werden.
Wer sich nicht ummeldet, handelt ordnungswidrig
Wichtig ist, dass das Einzugsdatum und nicht das Datum des Vertragsschlusses genannt wird. Der Grund: "Der Mieter hat nach dem Einzug zwei Wochen Zeit, sich umzumelden", erklärt Happ. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wohnungsgeber sollten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, denn sonst kann auch ihnen ein Bußgeld drohen, wenn sie die Verspätung etwa durch falsche Angaben zu vertreten haben.