Urteil zur Wohnfläche: Balkone zählen nur ein Viertel
Stand: 16.02.2018
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Berlin - Viele private Vermieter rechnen Balkone, Terrassen und Wintergärten zu 50 Prozent in die Wohnfläche ein. Dieser Praxis hat das Landgericht Berlin nun einen Riegel vorgeschoben (Az.: 18 S 308/13). Demnach dürfen Balkone und Co. nur zu einem Viertel angerechnet werden.
Geklagt hatte ein Mieter aus dem Wedding, der eine Mieterhöhung für überzogen hielt. Er zweifelte die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße von 94,5 Quadratmeter an. Das Gericht holte mehrere Sachverständigengutachten zu der Wohnung mit zwei Balkonen ein und legte ihre Größe schließlich auf 84 Quadratmeter fest.
Die Mieterhöhung fällt demnach entsprechend geringer aus, jedoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Der Vermieter hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.