Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft: Wer soll unterschreiben?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer ist in einer Wohngemeinschaft Mieter und damit Vertragspartner des Vermieters? Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland empfiehlt, diese Frage vor der WG-Gründung zu klären.

Grundsätzlich können einzelne Personen, aber auch alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Mieter sein. Je nachdem wer beziehungsweise wie viele Personen vertraglich an den Vermieter gebunden sind, kann sich das unterschiedlich auswirken.

Sind mehrere Personen als Mieter eingetragen, kann es bei einem Wechsel der Bewohner Schwierigkeiten geben. Denn der Vermieter muss dann jeden ausziehenden Bewohner einzeln aus dem Mietvertrag entlassen - und jeden neuen Bewohner in den Vertrag aufnehmen. Die WG-Bewohner können den Vermieter jedoch nicht zwingen, dass er einen bestimmten neuen Mieter akzeptiert. Im Zweifel muss bei Streitigkeiten der gesamte Mietvertrag gekündigt werden.

Wird nur ein einzelner Bewohner Mieter, benötigt dieser vom Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung. Dies sollte sich der Hauptmieter vom Vermieter möglichst schriftlich bestätigen lassen. Bei dieser Konstellation ist der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter allein für die Zahlung der Miete verantwortlich. Das bedeutet aber auch: Wenn der Hauptmieter aus der Wohnung auszieht, ist dies meist auch das Aus für die Wohngemeinschaft. Denn lässt sich der Vermieter nicht auf einen neuen Mietvertrag ein, müssen auch alle anderen WG-Bewohner ausziehen.