Eigentümergemeinschaft: Baumaßnahmen einzeln beschließen
Stand: 17.07.2017
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Berlin - Eigentümergemeinschaften sollten energetische Modernisierungen gut planen. Am besten ist es, die erforderlichen Beschlüsse in der Eigentümerversammlung einzeln zu fassen, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Der Grund: Wird im Nachhinein einer der Beschlüsse angefochten, ist nicht gleich das ganze Modernisierungsprojekt in Gefahr.
Grundsätzlich gilt: Handelt es sich bei der Baumaßnahme um eine Modernisierung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, muss eine Mehrheit von drei Vierteln aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer zustimmen, die zugleich mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile begründen. Um diese Mehrheiten zu erreichen, ist ausreichend Vorlaufzeit hilfreich.