BGH: Eigentümer müssen für Handwerkerschäden haften
Stand: 09.02.2018
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Karlsruhe - Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die ein beauftragter Handwerker bei Dacharbeiten verursacht hat. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Ein Gebäude im historischen Zentrum von Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) war nach Arbeiten am Flachdach im Jahr 2011 abgebrannt. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98 000 Euro. Beim insolventen Handwerker war nichts zu holen. In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden. (V ZR 311/16).