Verbraucherschützer: Bei der Kfz-Versicherung nicht schummeln
Stand: 24.11.2010
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Düsseldorf - Versicherte, die großzügige Rabattangebote eines Kfz-Versicherers in Anspruch nehmen wollen, sollten genau prüfen, ob sie die damit verbundenen Auflagen auch einhalten können. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf hin. Wird beispielsweise eine maximale jährliche Kilometerleistung vereinbart und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass das Fahrzeug eine viel größere Strecke zurückgelegt hat, kann je nach Versicherungsunternehmen eine Strafe bis zur doppelten Höhe der Normalprämie drohen.