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Schwarze Liste der Versicherungsbranche wird transparenter

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Die vielgescholtene "Schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft für potenzielle Risiko-Kunden ist transparenter und datenschutzgerechter geworden. Nach jahrelangem Drängen von Daten- und Verbraucherschützern haben die Versicherungsgesellschaften ihr Hinweis- und Informationssystem (HIS), mit dem vor allem Versicherungsbetrug aufgedeckt oder verhindert werden soll, zum 1. April reformiert.

Eingeführt wurden Verbraucherrechte zur Information über HIS-Einträge und zur Beschwerde, die bei einer neu geschaffenen Auskunftei geltend gemacht werden können. Es sei ein "positives Zeichen", dass seit der Vorstellung der Neuerungen vor einem Monat "bisher keine negativen Reaktionen" vorlägen, sagte sich Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).

Mehr Kundenrechte, aber erweiterte Erfassungskriterien

Eine wichtige Neuerung ist, dass Versicherungskunden künftig von der Auskunftei informiert werden, wenn über sie ein Eintrag in das Warnsystem der Branche erfolgt ist. Diese können einmal pro Jahr kostenfrei Auskunft dazu von der neuen HIS-Betreiberin Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH in Baden-Baden anfordern, dort auch Beschwerde einlegen und Löschung falscher Angaben verlangen. Übermittelt werden ihnen dieselben Daten, wie sich den Assekuranzen bei deren HIS-Abfrage mitgeteilt werden.

Zugleich wurde die Kriterien für den Eintrag in die "schwarze Liste" ausgeweitet. So können Versicherungen mit einem Online-Eintrag zum Beispiel andere Assekuranzen auf Kunden hinweisen, die bei der Sachversicherung binnen zwei Jahren drei Schäden melden. Erfasst werden auch Versicherte, die einen Totalschaden ihres Autos melden, oder eine Rechtsschutzversicherung vier Mal binnen eines Jahres in Anspruch nehmen. Die Daten bleiben fünf Jahre gespeichert.

Ein Eintrag in der Datenbank kann betroffenen Kunden Probleme beim Abschluss eines neuen Vertrages bringen, auch wenn die Daten getrennt nach Versicherungszweigen wie Auto, Lebensversicherung, Sach- und Unfall- oder Rechtsschutzversicherung gespeichert werden. So wird sein Antrag möglicherweise abgelehnt oder nur zu höheren Prämien angenommen.

Verbraucherschützer sehen Fortschritte

Mit dem Status einer formellen HIS-Datenbank seien die gesetzlichen Rechte der Verbraucher und die Pflicht zur Auskunft geklärt, betonte Manfred Westphal von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die automatische Information der Kunden sei eine Verbesserung zur bisherige Praxis, bei der Versicherungsnehmer oft lange nichts von ihren HIS-Einträgen wussten, sagt auch Rüdiger Stumpf, Redakteur der Zeitschrift "test" bei der Stiftung Warentest. Auch müssten die HIS- Einträge nun exakt begründet werden.

Zwar würden Einträge jetzt mit vollem Klarnamen des Kunden statt unter einer Verschlüsselungsnummer vorgenommen, erläutert Stumpf. Der Abgleich werde dadurch für die Assekuranzen erleichtert, sei aber auch schon vorher möglich gewesen. Die Namensnennung verringere andererseits die Gefahr von Verwechslungen.

Praxis muss Wirksamkeit belegen

Verbraucherschützer Westpfahl hält sich noch zurück. Man müsse abwarten, wie die Regeln zur Abfrage von Kundendaten, Rechte auf Änderungen von Einträgen und die Fristen zu deren Löschung in der Praxis gehandhabt werden und funktionieren. Kritisch müsse auch hinterfragt werden, ob die Zahl der erfassten Fälle zunehme, in denen es angeblich konkrete Anhaltspunkte für eine Missbrauch des Vertrages durch den Versicherungsnehmer gebe oder dieser ein starkes Risiko für die Assekuranz beinhalte.

Befürchtungen, dass Kunden durch die erweiterten Kriterien schneller auf die schwarze Liste von Verdächtigen geraten, teilt Stumpf nach jetzigem Stand nicht. Ein Problem sieht er jedoch darin, dass in der Datenbank Leistungs- und Risikofälle beispielweise bei der Lebens- und Rechtsschutzversicherung nicht getrennt sind. Das könne dazu führen, dass ein Kunde, der in den zurückliegenden fünf Jahren bei einem Psychologen in Behandlung gewesen sei, Probleme beim Antrag auf eine Lebensversicherung bekomme.

Milliarden-Schäden durch Versicherungsbetrug abwenden

Die Versicherungen melden nach GDV-Angaben an die Auskunftei "atypische Schadenhäufungen oder Auffälligkeiten im Leistungsfall, die auf einen möglichen Betrug hinweisen". Auch erhöhte Risiken wie besonders gefahrenträchtige Berufe oder Vorerkrankungen könnten zu einem HIS-Eintrag führen. Gesundheitsdaten enthalte das HIS aber nicht, versichert der GDV.

Das System helfe, Risikoprüfungen der Versicherer schneller und effizienter zu gestalten sowie Versicherungsbetrug und -missbrauch aufzudecken, hebt GDV-Sprecherin Rüter hervor. Dies sei notwendig, denn der Branche entstehe "jährlich ein Schaden von rund vier Milliarden Euro aufgrund fehlerhafter, unwahrer, unvollständiger oder betrügerischer Angaben".