Minijobber können sich von Rentenversicherungspflicht befreien
Stand: 28.08.2013
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Essen - Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Darauf weist die Minijob-Zentrale in Essen hin. Dazu muss der Minijobber einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. Dieser übermittelt die Daten an die Minijob-Zentrale.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung anzeigt, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst später. Eine eigene Krankenversicherung bei einem Minijob wird ebenfalls nicht benötigt.