Kfz-Versicherungsschutz trotz falscher Kilometerangaben
Stand: 24.02.2011
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Berlin - Wer falsche Angaben zur Laufleistung eines Fahrzeugs gemacht hat, verliert nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das schreibt die Fachzeitschrift "recht und schaden" (Heft 1/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Berliner Kammergerichts. Nach Auffassung des Gerichts wird die Versicherung nur dann leistungsfrei, wenn der Halter sie bewusst getäuscht hat, um den Wert des Fahrzeugs zu erhöhen (Az.: 6 U 103/10).
Im verhandelten Fall war das Fahrzeug eines Versicherten gestohlen worden. Die Versicherung wollte den Schaden von 40.000 Euro nicht ersetzen, weil sich herausgestellt hatte, dass der Kfz-Halter die Kilometerleistung des gestohlenen Wagens als zu gering angegeben hatte. Das Kammergericht verurteilte die Versicherung dennoch zur Zahlung. Die Richter verwiesen darauf, dass seit der Änderung der gesetzlichen Regelungen bei grober Fahrlässigkeit keine volle Leistungsfreiheit der Versicherung mehr besteht. Vielmehr müsse sie dem Versicherten Arglist nachweisen.