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Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Verbraucher, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen alle im Antrag gestellten Gesundheitsfragen beantworten. Tun sie dies nicht, wird die Assekuranz den Antrag nicht annehmen und den Schutz nicht bewilligen. Auf Grundlage der Gesundheitsfragen bewerten Versicherungen das Risiko, das der Antragsteller versicherungsmathematisch darstellt. Der Gesundheitszustand entscheidet somit auch, ob der Versicherer eine Police überhaupt abschließt oder ob er den Abschluss von Auflagen wie der Zahlung eines Risikozuschlages abhängig macht.

Mittlerweile müssen die Versicherer im Antrag ihre Fragen schon sehr präzisieren, damit sie die Anforderungen der neuen Rechtslage erfüllen. Die Gesellschaften dürfen dem Antragsteller bei den Gesundheitsfragen keinerlei offene Fragen mehr stellen. Verbraucher müssen nur noch das beantworten, wonach sie im Antrag auch gefragt worden sind. Wenn also nach ärztlich behandelten Störungen gefragt wird, müssen sie Erkrankungen nicht angeben, wegen derer sie nicht in Behandlung waren.

Im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten wirklich alle Vorerkrankungen angegeben werden. Auch auf sogenannte Bagatellerkrankungen wie etwa Erkältungen sollte stets hingewiesen werden. Denn es kommt nicht darauf an, wie relevant die Erkrankungen für den Antragsteller waren, sondern für wie wichtig sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Die Rechtsprechung zeigt, dass es besser ist, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten, als etwas zu verschweigen, was aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutsam war.

Auch falsche Angaben lohnen sich nie. Denn die Versicherer werden spätestens im Leistungsfall die Krankenakten des Versicherten sehr genau studieren und Differenzen zwischen den Angaben im Antrag und den ärztlichen Unterlagen feststellen. Kommt dann heraus, dass der Versicherte bei Antragstellung gelogen hat, entfällt in der Regel der Versicherungsschutz komplett.

Dies gilt sogar dann, wenn man gar nicht durch die verschwiegene Krankheit berufsunfähig wird, sondern durch eine, die erst später aufgetreten ist. Ganz wichtig ist dabei, dass es wenig Sinn macht, eine Krankheit zu verschwiegen, wenn wegen dieser ein früherer Antrag bereits abgelehnt worden war. Denn die einmal gemachten Angaben werden in zentralen Dateien gespeichert und sind damit für alle Versicherer zugänglich.

Doch die Gesundheitsfragen im Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind nicht allein wichtig. Auch der aktuell ausgeübte Beruf ist im Antrag entscheidend. Denn das Versicherungsrisiko bewertet sich auch danach, welchem Broterwerb der Antragsteller nachgeht. Versichert wird grundsätzlich die zuletzt ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung. Es geht also nicht darum, was man gelernt hat, sondern womit man konkret sein Geld verdient.