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Berufsunfähigkeit: Wirtschaftliche Verhältnisse sind offenzulegen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Rostock – Damit der Versicherer das erzielte Einkommen beurteilen kann, müssen Selbstständige betriebliche Unterlagen vorlegen, aus denen die Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens hervorgeht. Das hat das Landgericht Rostock (AZ: 3 O 139/09) entschieden. Das gilt auch für kleine Betriebe, bei denen der berufsunfähige Inhaber bereits Maßnahmen zur Umorganisation ergriffen hat.

In dem vor dem Landgericht Rostock verhandelten Fall ging es um einen Betrieb, in dem der Inhaber umgesattelt hatte auf rein aufsichtsführende Geschäftsführertätigkeiten. Ob das zumutbar ist oder ob die Versicherung trotzdem zahlen muss, lässt sich nach Meinung des Rostocker Gerichts nur klären, wenn Unterlagen vorgelegt werden, die eine Beurteilung erlauben. Legt der Inhaber diese Unterlagen nicht vor, wird eine Klage auf Zahlung gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Aussicht auf Erfolg haben.