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Bericht: Unisex-Versicherungstarife nur für Neuverträge?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Hamburg - Die von der EU geplanten Unisex-Tarife für Versicherungen sollen einem Pressebericht zufolge nur für Neuverträge gelten. Altverträge sollen demnach nicht betroffen sein. Das schreibt die "Financial Times Deutschland" am Mittwoch unter Berufung  auf die Leitlinien zur EU-Gleichstellungsrichtlinie, über die die Kommission am (heutigen) Mittwoch entscheidet. Damit hätten die Versicherer einen Teileerfolg erzielt.

Die Unternehmen hatten vor den Folgen gewarnt, wenn sie alle Bestandsverträge hätten umstellen müssen. In Deutschland sind rund 90 Millionen Lebensversicherungsverträge in Kraft. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März. Darin hatten die EU-Richter eine in der Gleichstellungsrichtlinie von 2004 enthaltene Ausnahme von der Gleichbehandlung gekippt, die vor allem für Versicherer wichtig war. Unklar blieb, ob dies für Neugeschäfte oder auch für den Bestand gelten sollte. Die Kommission interpretiert der Zeitung nach das Urteil nun zugunsten der Konzerne.

Allerdings lasse Justizkommissarin Viviane Reding die Versicherer mit ihrem Wunsch nach einer Änderung der Richtlinie abblitzen. Die Allianz zum Beispiel fürchtet, dass Unisex-Tarife nur der Anfang sind und die EU irgendwann eine Gleichstellung bei Menschen verschiedenen Alters sowie unterschiedlichen Gesundheits- oder Behinderungszustands fordern werde. Das würde die Geschäftsmodelle der Lebens- und Krankenversicherer in große Probleme bringen.

Fast alle Tarife müssen angepasst werden

Die Unisex-Umstellung stellt die Branche vor gewaltige Anforderungen. Fast alle Tarife in der Lebens- und Krankenversicherung müssen angepasst werden. Risikoversicherungen werden für Frauen teurer, für Männer billiger. Bei Krankenversicherungen ist es anders herum.

Erlauben will Reding den Konzernen laut Zeitung zumindest, für die interne Risikobewertung weiter nach Geschlecht zu unterscheiden. Das dürfe nur nicht zu abweichenden Tarifen für einzelne Versicherte führen. Weiter erlaubt sein sollen auch spezifische Produkte für Männer und Frauen, etwa gegen Prostata- und Brustkrebs. Ausnahmen sehen die Leitlinien auch für die betriebliche Altersversorgung vor, schreibt die "FTD".