Autofahrer ohne Licht tragen bei Unfall Mitschuld
Stand: 25.10.2012
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Berlin - Autofahrer, die in der Dämmerung ohne entsprechende Beleuchtung unterwegs sind, kann bei Unfällen eine Teilschuld treffen. "Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer schlecht sichtbar war", erklärte Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Komme es dann zum Crash, trügen die Versicherungen der Unfallgegner den Haftpflichtschaden gemeinsam zu entsprechenden Teilen. Dies gelte auch, wenn einer der Beteiligten Vorfahrt hatte. Die Unfallgegner müssten damit rechnen, bei der Haftpflichtversicherung ab dem nächsten Vertragsjahr eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft zu werden.