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Private Krankenversicherung: Ab wann ist sie möglich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer in die private Krankenversicherung wechselt, kann bei ambulanten und stationären Behandlungen von zusätzlichen Leistungen profitieren. Dabei gelten für Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige unterschiedliche Voraussetzungen. Besonders für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, ab wann sie sich überhaupt privat versichern dürfen.

Wechsel in die PKV: Regelungen für Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern hängt es von der Höhe des Einkommens ab, ob sie sich als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse versichern müssen oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen.

Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wenn es um die Krankenversicherung für Arbeitnehmer geht, gelten zwei wichtige Kennzahlen:

  • Beitragsbemessungsgrenze. Sobald das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, erhöht sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr weiter.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dieser Kennwert ist auch unter der landläufigen Bezeichnung "Versicherungspflichtgrenze" bekannt. Ab diesem Einkommen dürfen Arbeitnehmer die gesetzliche Krankenkasse verlassen und sich privat krankenversichern.

Im Rahmen der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen legen Bundestag und Bundesrat die Einkommensgrenzen für die Krankenversicherung jährlich neu fest.

Zum jährlichen Arbeitsentgelt zählen alle Gehaltsbestandteile, die der Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig auszahlt. Neben dem Grundgehalt sind dies beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern der Arbeitnehmer darauf einen vertraglichen Anspruch hat. Variable Bestandteile wie Boni oder leistungsbezogene Gratifikationen bleiben ebenso wie Vergütungen für Überstunden im Regelfall unberücksichtigt.

Wechsel in die private Krankenversicherung: Ab wann ist er möglich?

Arbeitnehmer können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt im Vorjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat. Allerdings erfolgt der Wechsel nicht automatisch: Wenn der Arbeitnehmer nicht aktiv wird, bleibt er weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlt dort den Höchstbeitrag.

Wie erfolgt der Wechsel zur PKV?

Beenden lässt sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kündigung, am besten in schriftlicher Form. Wer erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann am Beginn des darauf folgenden Jahres innerhalb von zwei Wochen seinen Austritt erklären. Ansonsten gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, beginnend mit dem Monatsende.

Beispiel: Wer die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse am 15. Juli kündigt, beendet seine Mitgliedschaft zum 1. Oktober.

Allerdings wird die Kündigung nur wirksam, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist eine private Krankenversicherung vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall, wird die Kündigung unwirksam, und die Mitgliedschaft in der GKV läuft weiter.

Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die PKV

Wer als Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss nicht nur das geforderte Jahreseinkommen vorweisen, sondern auch die Gesundheitsprüfung des Versicherers bestehen.

Nach der Stellung des Antrags prüft die Versicherung, ob aufgrund der Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko besteht. Wenn ja, kann die Versicherung die Aufnahme ablehnen oder zusätzlich zur tariflichen Prämie einen Risikozuschlag verlangen.

Wie sind Kinder ohne eigenes Einkommen versichert?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bietet die private Krankenversicherung keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Wer privat krankenversichert ist, muss daher Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie mitversichern.

Ist einer der Ehepartner privat und der andere gesetzlich versichert, gilt im Regelfall, dass die Kinder vom Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert werden müssen. Dies ist meist der privat versicherte Partner.

Sonderregelungen für Beamte und Selbstständige

Während sich Arbeitnehmer erst nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichern dürfen, gelangen Beamte und Selbstständige schneller in die private Krankenversicherung. Ab wann diese Berufsgruppen den Status eines Privatversicherten erlangen können, ist wie folgt geregelt:

  • Beamte sind unabhängig von ihrem Einkommen privat versichert, wobei der Dienstherr einen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Auch Beamtenanwärter und Referendare, die noch nicht Beamte auf Lebenszeit sind, fallen unter diese Regelung.
  • Selbstständige haben zumeist die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Einkommensgrenzen gibt es dabei nicht.