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Gasanbieterwechsel? April, April!

31.03.2006 | 12:50

Aprilscherz auf dem Gasmarkt: Anbieterwechsel funktioniert nicht!

Für die Verbraucher bewahrheitet sich ein Aprilscherz. Von einem funktionierenden Gasmarkt in Deutschland kann zumindest keine Rede sein.

Die lange Geschichte eines zu öffnenden Gasmarktes

Schon mit der Energierechtsnovelle von 1998 wurde Haushalskunden die Möglichkeit eines Gasanbieterwechsels in Aussicht gestellt. Im Mai 2003 trat die sogenannte Gasnovelle in Kraft, die verspätet die Vorgaben der europäischen Gas-Richtlinie umsetzen sollte. Mitte Februar 2006 hatte schließlich das Bundeskartellamt angekündigt, dass private Gaskunden ab dem 1. April 2006 den Gasversorger wechseln können. Doch auch dieses Datum wird ohne Folgen verstreichen. Haushalskunden sehen sich nach wie vor mit dem Gasmonopol in Deutschland konfrontiert. Von Wechselmöglichkeiten keine Spur.

Eigentlich wurde für die Öffnung des Gasmarktes der erste Oktober 2006 anvisiert. Die vorzeitige Marktöffnung zum 1. April basierte nicht auf dem guten Willen der Gasversorger sondern einer Vereinbarung zwischen dem Bundeskartellamt und mehreren Gasversorgern. Die Anbieter E.ON, RWE, MITGAS, SpreeGas, ENTEGA und ein Eigenbetrieb der Thüga AG verpflichteten sich Privatkunden zum 1. April einen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Im Gegenzug stellte das Bundeskartellamt die aufgrund drastischer Preisanhebungen eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen die Gasanbieter ein.

Als ob Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamts, es bereits geahnt hätte, kommentierte er selbst die Vereinbarung mit den Gasanbietern schon zurückhaltend: "Sicher gibt es mit dieser Lösung noch keinen Anlass zur Euphorie." Deutlicher formuliert es der Verivox Chefredakteur Thomas Stollberger: "Bei der Vereinbarung handelt es sich um keine Lösung sondern um einen Kuhhandel." Da der Kompromiss zwischen den Gasversorgern und dem Bundeskartellamt nicht den versprochenen Wettbewerb bringt, ist darüber nachzudenken, ob das Bundeskartellamt die Kartellverfahren gegen die Gasversorger wegen missbräuchlich überhöhter Gaspreise nicht wieder aufnimmt.

Krücke "Beistellung"

"Die vorzeitig angekündigte Marktöffnung soll über das Hilfsmittel 'Beistellung' laufen. Hierbei sollen Kunden einenGasversorgungsvertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, der das Gas beim bisherigen Gasversorger kauft. Das Gas wird also nach wie vor vom alten Anbieter bezogen und zum gleichen Preis wie bisher an den Kunden geliefert" kritisiert Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox, den vereinbarten Ansatz. Gasverbraucher, die nach möglichen Alternativen Ausschau halten, suchen deshalb vergebens. Man könnte Kunden derzeit keine attraktiven Preise anbieten, so der Tenor der Unternehmen. Vorerst möchte sich deshalb kein einziger Anbieter ernsthaft auf dem Gasmarkt für Haushaltskunden engagieren, verkündete der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE). "Das alles ist für neue Anbieter unheimlich unattraktiv. Das sind Monopolangebote und kein Wettbewerb." so eine Sprecherin des BNE.

Verivox selbst liegt ein Kundenschreiben an einen wechselwilligen Gaskunden vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass man den Kunden zwar beliefern könne, aber nur zum gleichen Preis wie der lokale Versorger. Für den Kunden würde sich lediglich der Briefkopf auf der Gasrechnung ändern.

Was können Verbraucher tun?

Dass die Öffnung des Gasmarktes kommt, steht außer Zweifel. Wer sich dafür interessiert, kann sich unter http://www.verivox.de/gas/gasanbieterwechsel.asp kostenfrei registrieren lassen. Verivox informiert unmittelbar und unverbindlich, wenn ein Anbieterwechsel für den Kunden möglich wird. So können sich Kunden zeitnah über passende Angebote informieren lassen.

Schon jetzt können in einigen Fällen industrielle Großkunden den Gasanbieter wechseln. Interessenten mit einem Jahresverbrauch von über 3 GWh erhalten eine kostenlose Beratung, wenn Sie an [email protected] schreiben.

Die Verbraucher können bei Gas-Preiserhöhungen auch weiterhin die Zahlung verweigern oder unter Vorbehalt zahlen, wenn Sie sich auf die "Unbilligkeit" der Preiserhöhung gemäß § 315 BGB berufen.

 

Der Wettbewerb kommt, aber wann?

Der Vergleich der Gaspreise einiger Versorger unter http://www.verivox.de/Gas-Preise.asp zeigt, wie sehr sich die Gaspreise bundesweit unterscheiden: Zwischen den teuersten und den billigsten Angeboten liegt das Ersparnis-potenzial, das ein funktionierender Wettbewerb den Verbrauchern bringen könnte: 200.- € und mehr pro Jahr für einen Heizgaskunden.

Echter Wettbewerb auf dem Gasmarkt wird erst eintreten, wenn der Preis und die Modalitäten der Gas-Netznutzung für neue Anbieter feststehen. Beide Faktoren – Modus und Preis der Gas-Netznutzung – sind aber bislang ungeklärt. Am 31.01.2006 verkündete der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth, der "Meilenstein für mehr Wettbewerb im Gasmarkt" sei nach langen Verhandlungen mit den Verbänden der Gasversorger erreicht und kündigte den "Gasnetzzugang nach neuen Prinzipien und Strukturen" zum Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres ab dem 01.10.2006 an. Details der neuen Regelungen wurden hingegen nicht genannt. So stehen gegenwärtig die Genehmigungen der Gas-Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur ebenso aus, wie Details zur Netznutzung geklärt werden müssen. Ob ab dem 01.10.2006 ein funktionierender Wettbewerb zustande kommt, ist bislang offen.